Die Bundesrepublik Deutschland hat am 21. Juli 2009 das 1985 geschlossene Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gekündigt.

Aufgrund der Kündigung wird das Doppelbesteuerungsabkommen auf die anfallenden Steuern für die Steuerjahre, die ab dem 1. Januar 2011 beginnen, nicht mehr angewendet werden.
Verhandlung für ein neues, dem deutschen Fiskus genehmeres Doppelbesteuerungsabkommen wurden bisher noch nicht aufgenommen.