Die fiktiver brasilianische Quellensteuer kann nicht auf Stückzinsen angerechnet werden.

Stückzinsen aus dem Verkauf einer brasilianischen Anleihe gehören nicht zu den Einkünften „aus Schuldverschreibungen“ oder „aus Forderungen“ im Sinne des Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien a.F. und lösen daher keine Anrechnung fiktiver Quellensteuer nach Art. 24 Abs. 2 und 3 DBA-Brasilien a.F. aus.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. Juni 2010 – I R 94/09