Am 23. Dezember 2008 haben sich Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt.

In dem neuen DBA wird u.a. der zwischenstaatliche Auskunftsverkehr an den neuen OECD-Standard angepasst. Außerdem wurde ein weit reichender Informationsaustausch vereinbart.
Die Quellenbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie die Sonderklausel gegen einen Abkommenmissbrauch (Vorteilsbegrenzung) bleiben im Wesentlichen unverändert. Bei Alterseinkünften und Lizenzgebühren wird eine Quellensteuer eingeführt.
Deutschland wird zukünftig die Doppelbesteuerung nur noch durch die Anrechnungsmethode vermeiden und damit der Tatsache Rechnung tragen, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wesentlichen keine Steuern erhoben werden.
Die Besteuerung im Bereich der Förderung von Bodenschätzen wird dem Belegenheitsstaat zugewiesen.
Beiden Seiten haben vereinbart, das Abkommen zügig zu unterzeichnen. Der Text des Abkommens wird sofort nach Unterzeichnung bekannt gegeben werden. Das Abkommen muss über ein Zustimmungsgesetz noch durch Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Es ist beabsichtigt, den Anwendbarkeitszeitpunkt des Abkommens auf den 1. Januar 2009 festzulegen.