Post aus Zypern

Auch Zypern erteilt künftig Auskünfte an die deutschen Finanzbehörden entsprechend dem aktuellen OECD-Standard.

Post aus Zypern

Am 24. Juli 2009 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern im Hinblick auf den Auskunftsaustausch nach OECD-Standard abschließend paraphiert. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern soll das bislang geltende DBA vom 9. Mai 1974 ersetzen und entspricht weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Die neue Auskunftsklausel in dem Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht es den deutschen wie den zyprischen Finanzbehörden, den jeweils anderen Staat um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen. Die Auskunftsklausel entspricht dem Standard, den die OECD im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Damit gilt zukünftig auch im Verhältnis zwischen Deutschland und Zypern, dass

die Besteuerung relevante Informationen den Finanzbehörden zugänglich sein müssen und ausgetauscht werden können;
diese Informationen der anderen Finanzbehörde auf Ersuchen zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn ein Sachverhalt aufzuklären ist und die erbetenen Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind und dies von der anfragenden Finanzbehörde dargelegt wird;

Keine Voraussetzung für einen Auskunftsaustausch ist, dass ein Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit besteht.

Wenn bei Konteninformationen der Name des oder der Konteninhaber unbekannt ist, genügt die Übersendung von anderen, den oder die Konteninhaber identifizierende Merkmale durch die ersuchende Finanzbehörde.

Weiterlesen:
Fiktive brasilianische Quellensteuer

Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Unterzeichnung durch Deutschland und Zypern sowie der Ratifizierung durch die jeweiligen gesetzgebenden Körperschaften in Berlin und Nikosia.