Veräußerung eines Mitunternehmeranteils – und die "Earn-Out-Zahlungen"

Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht. Dies gilt auch für

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Finanzamt Idar-Oberstein

Anordnung der Außenprüfung – wegen der Steuerabzugsbeträge bei ausländischen Künstlern

Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Köln ist mithin nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des

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Photovoltaik

Die nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage – und der Investitionsabzugsbetrag

Das Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen. Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nach Ansicht des Finanzgerichts Köln nicht zu beanstanden. In dem hier vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall bildete der Antragsteller im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 2021 für

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Kneipe

Schätzung durch Finanzamt und Finanzgericht – und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes

Zur Begründung einer Schätzungsbefugnis dem Grunde und der Höhe nach darf der Tatrichter sich nicht mit der bloßen Benennung formeller oder materieller Mängel begnügen, sondern muss diese auch nach dem Maß ihrer Bedeutung für den konkreten Einzelfall gewichten. Eine Vollschätzung unter vollständiger Verwerfung der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen ist nur zulässig,

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Autohändler

Restwert-Leasing – und der Beteiligungsbetrag des Kfz-Händlers

Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden „Beteiligungsbeträge“ sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren. Der Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe der beim Fahrzeugrückerwerb zu leistenden „Beteiligungsbeträge“ steht der Grundsatz der (Nicht-)Bilanzierung schwebender Geschäfte entgegen. Die

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Photovoltaik

Anteilserwerb an einer Personengesellschaft – und der Investitionsabzugsbetrag

Für den beabsichtigten Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft, in deren Gesamthandsvermögen sich Photovoltaikanlagen befinden, kann kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. Gemäß § 7g Abs. 1, Abs. 7 EStG  können Aufwendungen von Personen, die im Feststellungszeitraum (noch) nicht an einer bereits werbend tätigen Gesellschaft beteiligt sind, nicht Gegenstand der gesonderten und

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Senioren

Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen (in Altfällen): Leibrente oder dauernder Last?

Für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last nach der für bis zum 31.12.2007 abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage genügt es nicht, wenn substantiell nur eine Änderbarkeit zugunsten des Übernehmers, nicht aber auch zugunsten des Übergebers vereinbart ist. Da für die Annahme abänderbarer Leistungen zugunsten des

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Der teilweise Verzicht des Gesellschafters auf eine unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung

Erwirbt der Gesellschafter eine Genussrechtsforderung gegen die Personengesellschaft unter Nennwert und verzichtet er im Anschluss auf den die Anschaffungskosten übersteigenden Teil der Forderung, entsteht im Gesamthandsbereich ein „Wegfallgewinn“, der aus der Minderung der Verbindlichkeit resultiert. Die Grundsätze der korrespondierenden Bilanzierung stehen dem nicht entgegen. Der Ertrag kann auch nicht durch

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Geldscheine

Vermögensverwaltung oder Gewerbe – oder: der Ankauf notleidender Darlehensforderungen

Bei einem Forderungskäufer kommt es zur Beurteilung der Frage der Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit nicht auf die Verwertungs-, sondern auf die Beschaffungsseite an. Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit des Forderungskäufers. Ob die Tätigkeit eines Forderungskäufers die Grenze der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Freiberufler-GmbH & Co. KG

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entfaltet eine Personengesellschaft nur dann eine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG darstellt, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen, denn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Freiberuflichkeit können nicht von der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Mitunternehmerschaft der Komplementär-GmbH

Mitunternehmerin einer kapitalisch organisierten Kommanditgesellschaft (hier: einer GmbH & Co. KG) kann auch sein, wer nur ein schwach ausgeprägtes Mitunternehmerrisiko getragen hat, wenn dieses durch besonders stark ausgeprägte Mitunternehmerinitiativrechte kompensiert worden ist.  Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist nicht jeder zivilrechtliche Gesellschafter einer Personengesellschaft auch Mitunternehmer im Sinne von §

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Monopoly

Vermietungseinkünfte – und der Abgeltungsteuertarif

Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem abgeltenden Sondertarif von 25 % ist in einem Rechtsstreit, in dem der Steuerpflichtige jene Besteuerung aus Gleichheitsgründen für die von ihm erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beansprucht, nicht klärungsfähig. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß

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Bundesfinanzhof (BFH)

Überentnahmen in einer doppelstöckigen GmbH & Co. KG

Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen. Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu einer -überentnahmemindernden- Einlage beim übertragenden Rechtsträger. Nach §

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Geldscheine

Erstattungszinsen – als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten

Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes tarifbegünstigt ist. Der Bundesfinanzhof hat damit seine Rechtsprechung geändert. Es handelt sich nicht nur bei

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Finanzamt

Der Gewinnfeststellungsbescheid – als Bündelbescheid

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen können. Solche selbständigen Feststellungen sind zum Beispiel die Höhe des laufenden Gesamthandsgewinns sowie dessen Verteilung auf die

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Das vollständige Ausscheiden eines Mitunternehmers – und die § 6b-Rücklage

Das Betriebs-Finanzamt der Mitunternehmerschaft hat über die Einstellung des Veräußerungsgewinns in eine sonderbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG zu entscheiden, auch wenn ein Mitunternehmer seinen gesamten Mitunternehmeranteil veräußert hat. Über die später wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer solchen Rücklage ist nicht im Gewinnfeststellungsverfahren der Mitunternehmerschaft, sondern im

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Bücherregal

Zeitraumbezogene Leistungen – und die passive Rechnungsabgrenzung

Eine Schätzung der „bestimmten Zeit“ als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Einnahmen ist zulässig, wenn sie auf „allgemeingültigen Maßstäben“ beruht. Daran fehlt es, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer Gestaltungsentscheidung des Steuerpflichtigen beruhen, die geändert werden könnte. Eine Passivierung erhaltener Zahlungen für eine noch ausstehende zeitraumbezogene Leistung ist nicht

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Fachgerichtszentrum Hannover

Die zu niedrige Steuer – und die Anfechtungsklage

Nach § 40 Abs. 2 FGO ist die Anfechtungsklage, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder durch die Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsakts oder einer anderen Leistung in seinen Rechten verletzt zu sein. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt,

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Buchregal

Der Streit um die Gewinnbeteiligung bei einer stillen Gesellschaft

Ist der Betriebsausgabenabzug der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters der Höhe nach streitig, besteht aber die Möglichkeit, dass eine atypisch stille Beteiligung am Handelsgewerbe einer Personengesellschaft vorliegt, ist das Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der Personengesellschaft gemäß § 74 FGO auszusetzen, bis durch einen -ggf. negativen- Bescheid geklärt

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Geldrechner

Steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Finanzgerichts Köln für unzulässig erklärt, die die Frage betrifft, ob der im Einkommensteuergesetz vorgesehene Ansatz eines starren Rechnungszinsfußes von 6 % zur Ermittlung der Pensionsrückstellung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Wie das Bundesverfassungsgerichts nach nunmehr knapp 6jähriger

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die britische Betriebsstätte – und die Buchführungspflicht

Der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass die in § 140 AO verwendete Formulierung („andere Gesetze“) sich nicht nur auf inländische Rechtsnormen bezieht. Der Wortlaut des § 140 AO ist offen und lässt eine Erstreckung auch auf ausländische Rechtsnormen zu. Danach kann sich eine materielle Buchführungspflicht auch aus ausländischen Rechtsnormen ergeben.

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Commerzbank

Keine Zinsschranke für die Vergütung der Konsortialführerin

Ein Entgelt, mit dem nicht die Möglichkeit zur Nutzung von Fremdkapital, sondern eine andere Leistung des Kreditgebers vergütet wird, ist keine Zinsaufwendung im Sinne des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG. Eine sogenannte „arrangement fee“, mit der gesonderte, über die Kapitalüberlassung hinausgehende Leistungen einer Konsortialführerin vergütet werden und die

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Pöttinger Kreiselmäher

Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Die Unterverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen führt bei einem land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Einnahmen aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen können nur dann nach § 21 Abs. 3 EStG den landwirtschaftlichen Einkünften zugerechnet werden, wenn sie zu diesen gehören. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind gemäß

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Bundesfinanzhof

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit – und die Beiladung zur Klage des Insolvenzverwalters

Zum Klageverfahren des Insolvenzverwalters wegen der Qualifizierung von Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit ist der Insolvenzschuldner nicht gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beizuladen. Nach der Bundesfinanzhof-Rechtsprechung scheidet eine notwendige Beiladung des Insolvenzschuldners bei einem Streit darüber aus, ob eine Steuerverbindlichkeit eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1

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Geldscheine

Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens – durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

berlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf -infolge Aufdeckung von stillen Reserven- ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine „in anderer Weise“ durch die Verwertung der

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Poker

Online-Poker – und die Besteuerung der Gewinne

Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante „Texas Hold’em“) können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Die erforderliche Abgrenzung zu privaten Tätigkeiten richtet sich bei Spielern -ebenso wie bei Sportlern- danach, ob der Steuerpflichtige mit seiner Betätigung private Spielbedürfnisse gleich einem Freizeit- oder Hobbyspieler befriedigt oder ob in

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Schreibmaschine

Der Streit um die Schätzung des Finanzamtes – wegen lückenhaft nummerierter Ausgangsrechnungen

Ob Lücken in der Abfolge der Nummern der Ausgangsrechnungen eine Schätzungsbefugnis begründen, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und damit nicht grundsätzlich bedeutsam. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist es von der tatsächlichen Situation und damit von den Umständen des Einzelfalls abhängig, ob Lücken in der Abfolge der Rechnungsnummern

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Mercedes-Benz Vito

Das "Handwerker-Kfz" – und die 1%-Regelung

Es bedarf der Feststellung im Einzelnen, ob bei einem zweisitzigen „Handwerkerfahrzeug“ (hier: Mercedes Benz Vito) von einer Privatnutzung durch den Steuerpflichtigen ausgegangen und deren Höhe unter Anwendung der 1 %-Regelung angesetzt werden kann. In dem hier entschiedenen Fall betrieb der klagende Handwerker in den Streitjahren 2012 bis 2014 einen Hausmeisterservice.

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Dauernde Berufsunfähigkeit – und der Veräußerungsgewinn

Eine dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist gegeben, wenn zum einen die Voraussetzungen des § 240 Abs. 2 SGB VI erfüllt sind und dieser Zustand zum anderen nicht nur in einem geringeren Ausmaß zeitlich befristet ist. Dieses bedarf einer Einzelfallprüfung. Für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16

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Bundesfinanzhof (BFH)

Atypisch stille Gesellschaft – und die Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit

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Bundesfinanzhof (BFH)

Atypisch stille Gesellschaft – und die korrespondierende Bilanzierung

Die Berücksichtigung eines Verlustes im Sonderbetriebsvermögen eines atypisch stillen Gesellschafters, der sich daraus ergibt, dass ihm gegen den Geschäftsinhaber zustehende Ausgleichsforderungen wertlos werden, kommt erst im Zeitpunkt der Beendigung der Mitunternehmerstellung des atypisch stillen Gesellschafters in Betracht. Dies folgt aus dem Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung, der auch für Innengesellschaften wie

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Aktie

Zurechnung von Beteiligungseinkünften – und das Dividenden-Stripping

Mit der Zurechnung von Beteiligungseinkünften bei einem modellhaft aufgelegtem Gesamtvertragskonzept hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen. Konkret ging es dabei um Aktiengeschäfte zum Zweck des sog. Dividenden-Stripping: Dem zugrunde lag ein Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV), in dem die Beteiligten über die körperschaftsteuerrechtlichen Folgen sog. Dividendenstripping-Geschäfte einer

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Senior

Steuerschädliche Vorbehalte bei der Pensionszusage

Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt positiv -d.h. ausdrücklich- einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder

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Acker

Landwirtschaft – und der Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Der Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG erfordert die Ermittlung eines Übergangsgewinns. Soweit für Teilbereiche des Durchschnittssatzgewinns die Grundsätze der Einnahmen-Überschussrechnung des § 4 Abs. 3 EStG fortgelten, muss bei einem Wechsel von der Gewinnermittlung durch

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