Betriebsgebundene Zuckerrübenlieferrechte sind selbständige immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter [1].

Die Nutzungsdauer ist nach der bei Aufstellung der Bilanz voraussichtlichen Dauer des Fortbestandes der Quotenregelung zu schätzen. Eine Nutzungsdauer von 15 Jahren erscheint jedenfalls nicht als zu niedrig.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. Oktober 2008 – IV R 1/06
- Anschluss an BFH, Urteil vom 24.06.1999 – IV R 33/98, BFHE 189, 132, BStBl II 2003, 58[↩]