Die mittelbare Grundstücksschenkung und die §6b-Rücklage

Gemäß §6b EStG dürfen im Rahmen der Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter – unter weiteren Voraussetzungen – Rücklagen gebildet werden.

Die mittelbare Grundstücksschenkung und die §6b-Rücklage

Auch im Rahmen des § 6b EStG gelten, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung. Eine § 6b-Rücklage kann daher nicht auf ein im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung erworbenes Grundstück übertragen werden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. April 2009 – IV R 9/06

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