Erstmalige gesonderte Verlustfeststellung

Bezugspunkt für eine Änderung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen Verluste ist nicht der Einkommensteuerbescheid, sondern grundsätzlich der Verlustfeststellungsbescheid des Verlustentstehungsjahres1.

Erstmalige gesonderte Verlustfeststellung

Ist der verbleibende Verlustabzug erstmals gesondert festzustellen, ist der „bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust“ nach den einschlägigen materiell-rechtlichen Regelungen in § 10d EStG zu bestimmen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 52/08

  1. Anschluss an BFH, Urteil vom 17.09.2008 – IX R 70/06, BFHE 223, 50[]
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