Gesellschaftsanteil als Sonderbetriebsvermögen

Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft, wenn sie in erster Linie im geschäftlichen Interesse der Personengesellschaft gehalten wird. Der hiernach maßgebliche Veranlassungszusammenhang ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.

Gesellschaftsanteil als Sonderbetriebsvermögen

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Februar 2008 – I R 63/06

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