Eine steuerbegünstigte Verwendung des Erlöses aus der Veräußerung eines zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücks zur Abfindung weichender Erben im Sinne des § 14a Abs. 4 EStG ist nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige über den Veräußerungsnettoerlös nicht frei verfügen kann.

Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 2. März 2009 – 9 V 437/08