Ingenieurleistung im Schlüsselfertig-Bau

Ein Ingenieur, der schlüsselfertige Gebäude errichten lässt, erzielt gewerbliche, nicht freiberufliche Einkünfte.

Ingenieurleistung im Schlüsselfertig-Bau

Schuldet er seinem Auftraggeber die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes, sind seine Einkünfte auch insoweit gewerblich, als er ggf. Ingenieur- oder Architektenleistungen erbringt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. Oktober 2006 – XI R 10/06

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