Investitionsabzugsbetrag für einen auch privat genutzten PKW

Für einen betrieblichen PKW, der auch privat genutzt werden soll, kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung des PKW dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den (ausreichenden) betrieblichen Nutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuches zu dokumentieren.

Investitionsabzugsbetrag für einen auch privat genutzten PKW

Dies gilt bei summarischer Prüfung entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung1 auch dann, wenn der Steuerpflichtige für ein im Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrages vorhandenes Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG unter Anwendung der sog. 1 %-Regelung ermittelt.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26. November 2009 – VIII B 190/09

  1. BMF, Schreiben vom 08.05.2009 – IV C 6 -S 2139- b/07/10002, 2009/0294464, BStBl I 2009, 633 Rn. 47[]
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