Lexoffice – das Buchhaltungsprogramm für Gründer, Freiberufler und Kleinunternehmer

Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, wird sein eigener Chef und nimmt den Erfolg selbst in die Hand. Die Zeit kann frei eingeteilt werden und es wird sich ausschließlich darauf konzentriert, was für die Firma von Vorteil ist und sie voranbringt. 

Lexoffice – das Buchhaltungsprogramm für Gründer, Freiberufler und Kleinunternehmer

Wenn da die Bürokratie nicht wäre, das unbekannte Terrain! Wenn die Buchhaltung nicht in Ordnung gehalten wird, gehen Einnahmen und Aufträge verloren und Steuererklärungen werden vergessen. Damit sich auf das Kerngeschäft konzentriert werden kann, sind Buchhaltungsprogramme sehr hilfreich. Mit Lexoffice macht gerade ein Tool von sich reden, dass besonders für Neulinge und Unternehmen gedacht ist, die keine eigene Abteilung für die Buchhaltung unterhalten. Ein spezialisierter Lexoffice Steuerberater steht ihnen dabei beratend zur Seite, damit auf Aktualisierungen oder Gesetzesänderungen schnell und angemessen reagiert werden kann. Mehr als 100.000 User profitieren schon von dieser genialen Kombination und sparen Zeit, Geld und Nerven.

Lexoffice – Online-Buchhaltung ohne Buchhaltungskenntnisse

Die Software Lexoffice vom Freiburger Hersteller Lexware dient der eigenständigen Rechnungsverwaltung, der Buchhaltung und der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Seit 1989 stellt das Unternehmen Standardsoftware zur vereinfachten Anwendung her. Dabei ist Lexware spezialisiert auf kaufmännische Software für Selbständige, mittelständische Unternehmen und Freiberufler.

Lexoffice ist mit zwei Apps ausgestattet. Deshalb ist das Programm sehr flexibel. Es kann von außerhalb des Büros und von unterwegs darauf zurückgegriffen werden. Die Schnittstelle zum Steuerberater garantiert in Echtzeit die gesetzeskonforme Bearbeitung. Vom TÜV wurde Lexoffice aufgrund seiner umfassenden Datensicherheit prämiert. Gleichzeitig geht die Software konform mit der DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) und der GoBD (Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Dokumenten in elektronischer Form). 

Funktionen von Lexoffice

Das Programm offeriert ein umfangreiches Angebot zur Erstellung unterschiedlicher Dokumente wie Lieferscheine, Angebote und Rechnungen. Einfache und doppelte Buchführung lassen sich ebenso wie das Kassenbuch von Laien in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater bewältigen. Zusätzlich stehen Features wie Apps, Im- und Exportfunktionen sowie einige weitere Schnittstellen bereit. Im Einzelnen bietet Lexoffice folgende Funktionen an:

  • Abschreibungen
  • Auftragsbestätigungen
  • Angebote
  • Mahnungen und Zahlungserinnerungen.
  • Rechnungen und Rechnungskorrektur
  • Abschlagsrechnungen
  • Englische Belege
  • Lieferscheine
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Serienrechnungen
  • Synchrones Arbeiten auf mehreren Endgeräten

Die Rechnungserstellung

Die Rechnungserstellung erledigen Unternehmer und Selbständige mit Lexoffice im Handumdrehen. Dafür muss nur für jeden Kunden eine Maske mit den relevanten Daten wie Steuernummer, Adresse, Begrüßungstext und Schlusssatz erstellt werden. Wenn die Vorlage in der Zwischenablage abgespeichert wird, ist sie für alle zukünftigen Rechnungen nutzbar. 

An einem kleinen Regler am unteren Ende lässt sich die Rechnung automatisch ins Englische übersetzen. Nach Fertigstellung kann die Kostennote direkt versendet werden. Zeitsparend ist dabei die Funktion “Serienrechnung”. Diese ist gedacht für Forderungen, die regelmäßig an den gleichen Kunden mit demselben Leistungsumfang gehen. 

Die Buchhaltung

Die Funktionen “Einfache Buchhaltung” und “Doppelte Buchhaltung” machen Lexoffice anwendbar für größere Betriebe. Vor allem kleine Firmen, die aufgrund ihres Wachstums vor einer Vergrößerung stehen, profitieren von diesem Feature. Muss doch nicht extra ein neues Tool angeschafft werden.

Die Funktion “Kassenbuch” erlaubt ordentliche Buchungen von Barzahlungen. Praktisch und zeitsparend ist die Kopplung mit der Belegerfassung. In Verbindung mit einer administrativen App von Lexware kann der Zugriff auch von unterwegs erfolgen. Die Belege werden dabei entweder elektronisch erfasst oder über das Smartphone eingescannt. Die Erfassung der Belege kann dadurch im Vorübergehen erledigt werden, das Kassenbuch bleibt immer ordentlich und up to date, ohne dass sich über eine Menge Tipparbeit geärgert werden muss.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Abrechnungen für die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter nimmt in der Regel viel Zeit in Anspruch, die besser genutzt werden kann. Bei Lexoffice müssen nur einmalig die jeweiligen Mitarbeiterdaten hinterlegt werden. 

Die Eingabe gelingt zeitsparend auch für unbedarfte Anwender, da auf fehlende oder falsche Angaben aufmerksam gemacht wird. Am Monatsende sind dann nur noch die jeweiligen Fehltage einzugeben und die Software erledigt die gesamte Abrechnung selbständig.

Online-Banking

Lexoffice besitzt einen integrierten Zugang zum Online-Banking. Dafür verbindet der User den Bank Account einmalig mit dem Tool. Dann muss nicht immer zeitaufwendig zwischen dem Bankzugang und den Belegen in Lexoffice hin und her gewechselt werden. Allerdings lässt die Software keine Zahlungen in Fremdwährung zu. 

Durch die Schnittstelle für den Steuerberater können Finanzbelege ohne Umwege weitergeleitet werden, Kosten für externe Wege, Ausdrucke und Kopien entfallen.

Bildnachweis: