Mit diesen Konsequenzen muss man bei fehlerhafter Buchhaltung rechnen

Jeder Unternehmer sollte die Grundlagen der Buchhaltung beherrschen und seine Bücher von vornherein ordentlich vorbereiten, damit sich erst gar keine Fehler einschleichen. Entdeckt das Finanzamt nämlich Lücken, kann das ganz schön teuer werden. Grobe Fehler in der Buchhaltung – auch wenn sie nur versehentlich passiert sein sollten – können fatale Folgen haben und im schlimmsten Fall sogar mit einer Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung geahndet werden.

Mit diesen Konsequenzen muss man bei fehlerhafter Buchhaltung rechnen

Hinzuschätzungen vom Finanzamt können teuer werden

Stellt das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fest, dass ein Unternehmen die Buchführung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, kann es unter Umständen Hinzuschätzungen vornehmen. Der Betriebsprüfer geht in diesem Fall davon aus, dass nicht alle Betriebseinnahmen richtig erfasst wurden und hat das Recht dazu, die Besteuerungsgrundlage nach der größten Wahrscheinlichkeit zu schätzen. Hierfür stehen dem Finanzamt verschiedene Schätzungsmethoden zur Verfügung. Die gewählte Schätzungsmethode muss zwar dem Ziel gerecht werden, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen möglichst nahe zu kommen, allerdings kann das für Betroffene oft trotzdem ganz schön teuer werden.

Steuerhinterziehung wird mit hohen Geld- oder sogar Haftstrafen geahndet

Wer unter Verdacht gerät, Steuern hinterzogen zu haben, muss mit einer saftigen Geldstrafe oder schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Aus strafrechtlicher Sicht macht es nämlich keinen Unterschied, ob man beispielsweise seinem Nachbarn 10.000 Euro klaut, oder Steuerhinterziehung im Wert von 10.000 Euro begeht. 

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Gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO) fallen folgende Tatbestände unter Steuerhinterziehung:

  • Es werden unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber Finanzbehörden bzw. anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht.
  • Finanzbehörden werden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen.
  • Die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern wird pflichtwidrig unterlassen, wodurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden.

Wer bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung ertappt wird, muss also nicht nur mit Geld- oder sogar Haftstrafen rechnen, sondern die verschwiegenen Erträge der letzten zehn Jahre auch noch entsprechend nachversteuern. Hinzu kommt außerdem ein Strafzins sechs Prozent pro Jahr. Für Schuldner bedeutet dies oft eine große, finanzielle Belastung, da die Summe in der Regel als Einmalzahlung verrechnet wird.

Bei Nichteinhaltung fester Fristen drohen Säumniszuschläge und Verzugszinsen

Auch das Versäumen von Fristen kann durchaus teuer werden, da in diesem Fall Säumniszuschläge und Verzugszinsen anfallen. Rückständige Steuerlasten beispielsweise kosten oft zwei Prozent des offenen Betrags, dazu kommen außerdem noch Verzugszinsen. Diese Kosten lassen sich vermeiden, indem man sich von vornherein darum kümmert, seine Steuern rechtzeitig zu zahlen. Am besten ist es, sich bereits im Voraus über alle wichtigen Fristen und Termine zu informieren, damit es am Ende gar nicht erst zu einem zeitlichen Engpass mit der Bezahlung kommt. Bemerkt man, dass man einen Termin oder eine Frist nicht ordnungsgemäß einhalten kann, hält man idealerweise Rücksprache mit dem Finanzamt. In der Regel ist die Behörde unter solchen Umständen kooperativ und zeigt Verständnis, wenn man sich rechtzeitig meldet.

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Fazit

Auch wenn Unternehmen ihre Buchhaltung von einem Buchhalter oder Steuerberater erledigen lassen, kann es manchmal passieren, dass sich Fehler einschleichen. Wichtige Vorarbeit für den Buchhalter bzw. Steuerberater können Unternehmer aber bereits mit der richtigen Buchhaltungssoftware leisten (u.a. bei diesem Anbieter erhältlich). Mit einem solchen Programm können sie dafür sorgen, dass die Buchhaltung von vornherein immer ordnungsgemäß und fristgerecht erledigt wird, um erst gar keinen Ärger mit dem Finanzamt zu riskieren.