Die Möglichkeit der Rechtsverletzung als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Anfechtungsklage ist schon dann gegeben, wenn der Mitunternehmer geltend macht, der unmittelbar erstrebte steuerrechtliche Nachteil sei mit einem mittelbaren steuerrechtlichen Vorteil in einem anderen Verwaltungsakt steuerrechtlich verknüpft. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall steht die Feststellung eines Ergänzungsbilanzgewinns des Mitunternehmers
Lesen