Geldautomat

Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer – und der Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen

Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben. Tantiemeforderungen, die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Freiberufler-GmbH & Co. KG

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entfaltet eine Personengesellschaft nur dann eine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG darstellt, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Mitunternehmerschaft der Komplementär-GmbH

Mitunternehmerin einer kapitalisch organisierten Kommanditgesellschaft (hier: einer GmbH & Co. KG) kann auch sein, wer nur ein schwach ausgeprägtes Mitunternehmerrisiko getragen hat, wenn dieses durch besonders stark ausgeprägte Mitunternehmerinitiativrechte kompensiert worden ist. 

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist nicht jeder

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