Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II

Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft.

Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II

Bundesfinanzhof, Urteil vom 3. April 2008 – IV R 54/04

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