Gemeindebescheinigungen in Sanierungsgebieten

Für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen wegen Modernisierungs- oder Instandsetzungsarbeiten bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei Gebäuden in förmlichen Sanierungsgebieten ist jeweils eine entsprechende Bescheinigung der örtlichen Gemeinde über eben diese durchgeführten Modernisierungs- oder Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Soweit diese Bescheide reichen, hat das zuständige Finanzamt keine eigene Prüfungskompetenz, wie der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil eindeutig feststellte:

Gemeindebescheinigungen in Sanierungsgebieten

Diese Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde gemäß § 7h Abs. 2 EStG stellt einen Grundlagenbescheid dar, bei dessen Erlass allein die Gemeindebehörde prüft, ob Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. September 2005 – IX R 13/04

Weiterlesen:
Apothekenwert nach der Gesundheitsreform