Der Streit um die Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten geht in eine neue Runde. Seit wenigen Tagen ist das erste Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, in dem darum gestritten wird, ob private Steuerberatungskosten weiterhin steuerlich geltendgemacht werden können. Hintergrund dieses Streits ist die Streichung des § 10 Absatz 1 Nr. 6 EStG durch das „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ vom 22. Dezember 2005. Seither sollen private Steuerberatungskosten nicht mehr als sogenannte Sonderausgaben gelten.

Die Anhängigkeit des Verfahrens beim Bundesfinanzhof hat zur Folge, dass Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide, mit denen der Abzug privater Steuerberatungskosten begehrt wird, grundsätzlich gemäß § 363 Absatz 2 Satz 2 AO ruhen. Einsprüche, die unter Hinweis auf das Verfahren BFH X R 10/08 auf dieselbe Rechtsfrage gestützt werden, dürfen insoweit nicht zurückgewiesen werden.
Bundesfinanzhof – X R 10/08