Deutschland nimmt großen Anteil an dem Kriegsgeschehen in der Ukraine. Die Menschen helfen wo sie können, durch Sachspenden, die Aufnahme von Flüchtlingen, persönlichem Einsatz oder natürlich auch Geldspenden.

In Zeiten wie diesen ist ein schnelles Handeln besonders wichtig, und die meisten helfen um des Helfens willen, ohne überhaupt über die Möglichkeiten der steuerlichen Abzugsfähigkeit nachzudenken. Obwohl die Menschlichkeit hier im Vordergrund steht, muss es aber nicht verkehrt sein, dennoch auch die steuerlichen Auswirkungen zu kennen.
Wann sind Spenden abzugsfähig?
Unter steuerlichen Gesichtspunkten sind nur solche Spenden abzugsfähig, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Hauptbedingung ist, dass sich der Empfänger der Spenden in Deutschland, einem EU-Mitgliedsland, in Großbritannien, Island oder Norwegen befindet UND es sich um eine steuerbegünstigte Einrichtung handelt, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
Nur entsprechend zertifizierte Einrichtungen sind vom Finanzamt anerkannt, aber in keinem Fall sind natürliche Personen als Spendenempfänger abzugsfähig. Im Normalfall machen betreffende Einrichtungen auf die Abzugsfähigkeit der Spenden bei der Steuer aufmerksam.
Was gibt es bei Sachspenden zu beachten?
Genau wie Geldspenden, können auch Sachspenden durchaus steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie an eine der oben genannten Institutionen gegangen sind. Als Unternehmen kann man den Buchwert plus Umsatzsteuer ansetzen, als Privatperson den Verkehrswert. Unter Verkehrswert versteht man den Wert, den man ansonsten für diesen Gegenstand auf dem freien Markt hätte erzielen können.
Eine Spendenbescheinigung ist nicht zwingend erforderlich
Im Falle einer Spende für die Opfer des Kriegs in der Ukraine ist eine auf den Namen des Spenders ausgestellte Spendenbescheinigung nicht zwingend erforderlich. Bis zu einer Spende von 300 Euro reicht es bei Einzelspenden aus, wenn ein Nachweis der Überweisung durch eines der folgenden Dinge vorliegt:
- eine Kopie des Überweisungsträgers,
- eine Kopie des Einzahlungsbeleges,
- eine Buchungsbestätigung der Bank oder
- ein Ausdruck aus dem Online Banking.
Wichtig ist, dass auf diesen Nachweisen sowohl der Name und die Kontonummer des Spenders, als auch Name und Konto des Empfängers, der Betrag und das Datum der Spende angegeben sind.
Geht die Spende über den Betrag von 300 Euro hinaus, muss eine Zuwendungsbescheinigung angefordert und für den Fall einer Steuerprüfung vorgehalten werden. Allerdings hat die Finanzverwaltung hier im aktuellen Fall eine Ausnahmeregelung getroffen. Für alle Spenden zugunsten Geschädigter des Ukraine Krieges, also auch für solche über 300 Euro, gilt ein vereinfachter Spendennachweis bis zum 31.12.2022. Wird also eine Spende auf ein entsprechendes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person, eines Verbandes, einer Institution oder eines Vereins gemacht, reichen die zuvor genannten Nachweise wie bei Spenden bis 300 Euro.
Nebenkosten einer ehrenamtlichen Tätigkeit absetzen
Auch wenn man in einer gemeinnützigen Institution ehrenamtlich tätig ist, können einem Kosten entstehen, z. B. durch die Fahrten mit dem eigenen Auto zugunsten der Institution. Hierfür kann die Institution eine Aufwandsspende ausstellen, die man bei seiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen kann. Wichtig ist, dass die Erstattung des Aufwandes vorher vertraglich geregelt wurde bzw. von vornherein in der Satzung verankert ist.
Interessant für Arbeitnehmer
Wenn ein Arbeitgeber auf ein Sonderkonto einer spenden-empfangsberechtigten Einrichtung (§ 10b Absatz 1 Satz 2 EStG) eine Spende tätigt, kann sich der Arbeitnehmer daran beteiligen, indem er auf einen Teil seines Lohns verzichtet. Dadurch fallen für diesen Teil keine Steuern (Lohn- bzw. Einkommensteuer) an, jedoch bleibt der Betrag sozialversicherungspflichtig. Ähnlich gilt das für verschiedene Slot Seiten.
Bildnachweis:
- Ukrainische Flagge: David Peterson