Zu einem Rechtsstreit des Arbeitnehmers über die Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist der Arbeitgeber nicht notwendig beizuladen.

Zwar stellt eine unterlassene notwendige Beiladung einen Verfahrensmangel dar1.
Im hier entschiedenen Streitfall war die Beiladung des Arbeitgebers der Klägerin aber nicht notwendig i.S. von § 60 Abs. 3 FGO. Denn die Entscheidung über die Höhe der Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung musste nicht einheitlich ergehen mit einer etwaigen Lohnsteuernachforderung oder Lohnsteuerhaftung beim Arbeitgeber2.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5. August 2022 – VI B 65/21