Ein Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz in Holland hat Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn der Anspruch auf holländisches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze erloschen ist.

Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts ist noch nicht rechtskräftig, es wurde Revision zum BFH eingelegt (BFH-Az.: III R 12/08).
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Januar 2008 -1 K 83/07