Kindergeld während der Berufsausbildung

In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind1.

Kindergeld während der Berufsausbildung

Hierzu zählen auch berufsspezifische Praktika, z.B. ein Anwaltspraktikum eines Jurastudenten2 oder eine Volontärtätigkeit, die ausbildungswillige Kinder vor Annahme einer vollbezahlten Beschäftigung gegen geringe Entlohnung absolvieren3.

Voraussetzung in diesen Fällen ist, dass der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht und es sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handelt4.

  1. ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteile vom 02.04.2009 – III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298, unter II. 1.a, Rz 9; in BFH/NV 2010, 1423, Rz 18[]
  2. BFH, Urteil vom 09.06.1999 – VI R 16/99, BFHE 189, 113, BStBl II 1999, 713[]
  3. BFH, Urteil vom 09.06.1999 – VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706[]
  4. z.B. BFH, Urteil in BFH/NV 2010, 1423, Rz 18, m.w.N.[]
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