Kindergeldberechtigung für im Inland lebende Ausländer

Die vom Gesetzgeber gewählten Differenzierungskriterien in § 62 Absatz 2 EStG, in dem der Anspruch von im Inland lebenden Ausländern auf Kindergeld geregelt ist, könnten verfassungswidrig sein.

Kindergeldberechtigung für im Inland lebende Ausländer

Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Finanzgericht in den hier vorliegenden Fällen entschieden, bezüglich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 62 Absatz 2 EStG das Bundesverfassungsgericht anzurufen. § 62 Absatz 2 EStG regelt den Anspruch von im Inland lebenden Ausländern auf Kindergeld.

Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts verstößt § 62 Absatz 2 EStG gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die vom Gesetzgeber gewählten Differenzierungskriterien in § 62 Absatz 2 EStG halten einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand. Daher ist entschieden worden, dass die Verfahren ausgesetzt werden und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt werden, ob § 62 Absatz 2 EStG verfassungswidrig ist.

Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 19. August 2013 – 7 K 111/13, 7 K 113/13, 7 K 112/13 und 7 K 9/10

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