Ein Bankkonto ist für viele Menschen ein unverzichtbares Instrument im täglichen Geldverkehr. Es ermöglicht Zahlungen zu tätigen, Gehälter zu empfangen und finanzielle Transaktionen abzuwickeln. Doch Banken erheben oft Kontoführungsgebühren, die das Nutzungserlebnis belasten können. Daher stellt sich die Frage, ob diese Gebühren möglicherweise von der Steuer abgesetzt werden können.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kontogebühren könnte eine Möglichkeit bieten, die finanzielle Belastung zu verringern und die Ausgaben besser zu optimieren. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dieser Frage befassen.
Was sind Kontoführungsgebühren?
Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die von Banken für die Verwaltung und Führung eines Bankkontos erhoben werden. Sie können in verschiedenen Formen auftreten, abhängig von der jeweiligen Bank und der Art der Dienstleistungen, die das Konto bietet.
- Typischerweise werden Grundgebühren als feste Gebühr monatlich berechnet, es können jedoch auch Gebühren für einzelne Transaktionen anfallen, die die Höhe der monatlichen Kosten beeinflussen.
Da diese Gebühren als laufende Kosten regelmäßig gezahlt werden müssen, stellt sich die Frage, ob sie möglicherweise steuerlich absetzbar sind und somit zu einer finanziellen Entlastung beitragen können.
Um diese Frage individuell zu beantworten, müssen die geltenden steuerlichen Regelungen und Bedingungen sorgfältig geprüft werden. Dieser Artikel bietet einen grundlegenden Überblick über die Möglichkeit der Steuerabsetzung von Grundgebühren.
Steuerliche Absetzbarkeit von Grundgebühren
Grundsätzlich können Kosten, die im Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen, steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist es aber wichtig zu beachten, dass private Ausgaben nur begrenzt absetzbar sind.
Bei Gebühren für die Kontoführung muss eine Verbindung zur Einkommenserzielung nachgewiesen werden, damit man steuerliche Entlastungen erhält. Da viele Konten den Eingang des Gehalts verbuchen und für Ausgaben genutzt werden, die mit dem Beruf zusammenhängen – etwa angemessene Kleidung oder Bewerbungsfotos – ist diese Verbindung für die meisten Menschen gegeben.
- In diesem Rahmen werden Kontogebühren als Werbungskosten verstanden.
- Nachweisfrei können entweder die genauen Kosten oder maximal 16 Euro als Pauschalgrenze eingetragen werden.
- Bei gebührenfreien Konten darf der Pauschalbetrag nicht genutzt werden.
- Bei Beträgen darüber hinaus müssen Nachweise angegeben werden, die zeigen, dass die Ausgaben für den Beruf notwendig sind.
Es ist allerdings zu beachten, dass es Einschränkungen und Bedingungen geben kann:
- Zum Beispiel können nur die tatsächlich angefallenen Kontoführungsgebühren abgesetzt werden, nicht jedoch andere Kosten wie beispielsweise Überziehungszinsen.
- Zudem gibt es Freibeträge und Höchstgrenzen für die steuerliche Absetzbarkeit von Grundgebühren, die beachtet werden müssen.
Die genauen steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen können von Land zu Land unterschiedlich sein. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater über die spezifischen Bestimmungen des eigenen Landes beraten zu lassen.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Gebühren für die Kontoführung
Um Gebühren für die Kontoführung steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Folgenden werden die wichtigsten Bedingungen erläutert:
- Nachweise und Belege
Um die Kontoführungsgebühren steuerlich geltend zu machen, kann es erforderlich sein, entsprechende Nachweise und Belege auch nachträglich vorzulegen. Das sind etwa Kontoauszüge, auf denen die Gebühren klar ersichtlich sind. Es ist wichtig, die Unterlagen sorgfältig aufzubewahren, um sie bei Bedarf der Steuererklärung beizufügen oder nachzureichen.
- Einschränkungen bei bestimmten Konten und Gebühren
Es gibt bestimmte Arten von Konten und Gebühren, bei denen die steuerliche Absetzbarkeit eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann. Dazu gehören beispielsweise Investmentkonten, spezielle Spar- oder Anlagekonten, bei denen die Gebühren möglicherweise anderen steuerlichen Regelungen unterliegen.
- Beträge über dem Pauschalbetrag
Gebühren für die Kontoführung, die über 16 Euro liegen, müssen in direktem Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen. Das bedeutet, dass sie entweder beruflich oder geschäftlich veranlasst sein müssen. Wenn das Konto beispielsweise für selbstständige Tätigkeiten oder berufliche Ausgaben genutzt wird, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Gebühren steuerlich absetzbar sind.
Über dem Pauschalbetrag ist die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit Auslegungssache. Es ist ratsam, bei Unklarheiten oder Fragen die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Ein Steuerexperte kann individuell prüfen, wo Einsparpotenziale liegen.
Fazit
Grundsätzlich gilt, dass man die Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen kann. Das gilt nachweisfrei für einen Pauschalbetrag von 16 Euro. Dann gelten die Ausgaben als Werbungskosten, die man für jeglichen Aufwand für den Job berechnen kann – also auch den Eingang des Gehalts und Ausgaben für Kleidung und Co. Alle Ausgaben darüber hinaus müssen nachweislich direkt mit dem Beruf zusammenhängen, etwa wenn das Konto für die Berufstätigkeit eines Selbstständigen genutzt wird. Der genaue Umfang und Bedingungen für den Betrag, den man von der Steuer absetzen kann, bestimmen sich individuell. Am besten errechnet man bei den sich häufig ändernden Steuervorgaben mithilfe einer Steuerberatung, was möglich ist.
Bildnachweis:
- Bankkarte: Paul Felberbauer