Die Erträge aus einer im Rahmen der sog. LEX-Konzept-Rente abgeschlossenen englischen Lebensversicherung fließen dem Steuerpflichtigen in Ansehung des Konzepts und der Bedingungen des hier zu beurteilenden Vertrags nur insoweit im Streitjahr zu und unterliegen nur insoweit der Besteuerung, als sie in den regelmäßigen Auszahlungen rechnerisch enthalten sind.
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30. Oktober 2008 – 12 K 61/02











