Schätzung der Kapitaleinkünfte, die Erfahrungssätze – und die Nichtzulassungsbeschwerde

Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und unzutreffenden tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das Finanzgericht im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich.

Schätzung der Kapitaleinkünfte, die Erfahrungssätze – und die Nichtzulassungsbeschwerde

Ein erheblicher Rechtsanwendungsfehler des Finanzgericht kann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führen, wenn das Schätzungsergebnis des Finanzgericht objektiv willkürlich (wirtschaftlich unmöglich und damit schlechthin unvertretbar) ist.

Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt1.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 30. November 2020 – VIII B 138/19

  1. vgl. z.B. BFH, Beschlüsse vom 03.06.2020 – II B 54/19, BStBl II 2020, 586, Rz 15; vom 28.06.2019 – X B 76/18, BFH/NV 2019, 1113, Rz 13; BFH, Beschluss vom 21.03.2019 – VIII B 129/18, BFH/NV 2019, 812, Rz 24[]

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