Auch bei der steuerlichen und der sozialrechtlichen Behandlung der Schulausgaben der Kinder ändert sich zum Jahreswechsel 2009 Einiges:
So kann nach dem Jahressteuergesetz 2009 Schulgeld für Privatschulen künftig in Höhe von bis zu 5.000 € jährlich von der Steuer abgesetzt werden.
Hilfsbedürftige Schüler haben vom kommenden Jahr an jeweils zum Schuljahresbeginn bis zum Abschluss der zehnten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf jeweils 100 Euro für Schulbedarf.











