Steuerfreiheit für ehrenamtliche Betreuer

Der Bundesrat hat heute erneut gefordert, ehrenamtliche rechtliche Betreuer steuerlich zu begünstigen. Aufwandsentschädigungen sollen bis zur Höhe von 2100 Euro steuerfrei bleiben – entsprechend den Pauschalen z.B. für Übungsleiter eines Sportvereins. In der Vergangenheit haben die Länder bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Leistungen ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer nach geltendem Recht zu wenig honoriert werden, obwohl sie für die Gesellschaft einen wichtigen sozialen Beitrag darstellen.

Steuerfreiheit für ehrenamtliche Betreuer

Die Forderung ist Teil einer Stellungnahme, die der Bundesrat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben hat. Der Entwurf will das Erb- und Verjährungsrecht modernisieren und an höchstrichterliche Rechtsprechung anpassen. Geplant ist dabei unter anderem, die Testierfreiheit des Erblassers zu stärken und Pflegeleistungen gesetzlicher Erben besonders zu honorieren.

In ihrer Stellungnahme sprechen sich die Länder unter anderem für erweiterte Regelungen zum Ausgleich der Pflegeleistungen aus, ebenso für Änderungen beim nachehelichen Unterhaltsanspruch und für die Beibehaltung einer zehnjährigen Ausschlussfrist staatlicher Regressansprüche im Betreuungswesen. Außerdem regt der Bundesrat an, bei der Pflichtteilsentziehung auf Grund strafrechtlicher Verurteilung des Erben Wertungswidersprüche auszuschließen.