Wem das Konzept des Devisenhandels (Englisch: Forex Trading) noch relativ neu ist, sollte zu Beginn die Fragen rund um die Versteuerung klären. Müssen Gewinne versteuert werden und falls ja, dann wie? Hier blicken wir auf alle wichtigen Fakten sowie auf die Grundlagen des Devisenhandels, um einen erfolgreichen Start zu gewährleisten.

Was beinhaltet der Devisenhandel?
Der Devisenhandel ist deutlicher einfacher zu verstehen, als er auf den ersten Blick scheinen mag. Bei dieser Art des Tradings geht es grundsätzlich darum, Devisen zu kaufen und zu verkaufen. Diese Transaktionen werden entweder gegen die eigene oder gegen eine fremde Währung ausgeführt. Es handelt sich dabei nicht um ein klassisches Bankgeschäft im Sinn des KWG, obwohl Regelungen der Bankaufsicht gelten. Am Forex-Trading beteiligt sind diverse Akteure: Sowohl Einzelpersonen, Zentralbanken als auch Unternehmen können am Handel teilhaben. Entsprechend der hohen Anzahl an Marktteilnehmern handelt es sich mit einem Volumen von täglich über 5 Billionen Dollar um einen der größten Finanzmärkte weltweit. Der Großteil des Devisenhandels wird betrieben, um Gewinn zu erzielen. Trader versuchen, die Volatilität einzelner Währungen auszunutzen, indem sie zum geeigneten Zeitpunkt Devisen kaufen oder verkaufen. Die wichtigsten Handelsplätze liegen in den deutschen Großstädten, New York, Chicago, Tokio, Singapur, Hongkong und den Hauptstädten Westeuropas.
Welche Steuern fallen nach dem Handel an?

Wer sich erstmals am Forex-Trading versucht, jedoch unsicher ist, wie die finanziellen Konsequenzen im Detail aussehen, kann beruhigt sein. Die Antworten sind eindeutig: Alle Gewinne aus dem Devisenhandel müssen versteuert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Abgeltungssteuer auf alle Arten von Kapitalerträgen anfällt, während der pauschale Steuersatz bei 25 % liegt. Die Abgeltungssteuer besteht seit dem Jahr 2009 und wird auf alle Kapitalerträge erhoben; sie hat den Zweck, die Versteuerung durch den Pauschalbetrag zu vereinfachen. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und – abhängig vom Einzelfall – auch Kirchensteuer. In einem Beispielsfall eines Kirchensteuerpflichtigen liegt die Summe der Steuern bei Gewinnen in Höhe von 1.000 Euro etwa bei 283,76 Euro. Dieser Wert berechnet sich im konkreten Beispiel wie folgt:
Der Händler erreicht durch seine Devisen-Trades einen Gewinn von 1.000 Euro. Von diesem Betrag fallen nun 25 % Ertragssteuer an. Es handelt sich demnach um einen Betrag von 250 Euro. Die weiteren 5,5 % des Solidaritätszuschlags umfassen derweil 13,76 Euro. Hinzu kommt die achtprozentige Kirchensteuer auf die 250 Euro, also 20 Euro.
Wenn der Trader einen persönlichen Einkommenssteuersatz unter 25 % hat, kann er die Gewinne auch in seiner Einkommenssteuererklärung angeben, wodurch gespart werden kann. Der jährliche Freibetrag liegt im Übrigen für Alleinstehende bei 801 Euro (und für Ehegatten bei 1.602 Euro) und muss per Freistellungsauftrag durch den Broker verfügbar gemacht werden. Im Normalfall sind alle Bedingungen auch auf der Website des Brokers vorzufinden. Einen Vorteil für den Nutzer stellt der Handel bei deutschen Brokern dar. Letztere behalten die Steuern direkt ein, sodass sich der Kunde um nichts kümmern muss. Da die meisten Anbieter jedoch aus dem Ausland stammen, ist es bedeutsam, sich der Herkunft von Beginn an bewusst zu sein. Im Notfall ist festzuhalten, dass ein Steuerberater oder das Finanzamt direkt weiterhelfen, wenn weiterhin Unklarheiten bestehen sollten.
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