Steuerpflicht von Zinsen gemäß § 44 SGB I

Von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen gemäß § 44 Abs. 1 SGB I unterliegen der Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Dass mit der Zinszahlung Nachteile ausgeglichen werden sollen, die der Berechtigte durch die verspätete Zahlung der Sozialleistungen erleidet, steht dem nicht entgegen.

Steuerpflicht von Zinsen gemäß § 44 SGB I

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. November 2007 – VIII R 36/05