Die Zahlung einer in einem Ausbildungsverhältnis begründeten Vertragsstrafe kann zu Erwerbsaufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) führen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juni 2006 – VI R 5/03
Nachrichten aus Recht und Steuern
Sie sind derzeit offline!