Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust einer Darlehensforderung

Die berufliche Veranlassung eines von einem Arbeitnehmer gewährten Darlehens wird nicht zwingend dadurch ausgeschlossen, dass der Darlehensvertrag mit dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer der Arbeitgeberin (GmbH) statt mit der insolvenzbedrohten GmbH geschlossen worden und die Darlehensvaluta an diesen geflossen ist. Maßgeblich sind der berufliche Veranlassungszusammenhang und der damit verbundene konkrete Verwendungszweck des Darlehens.

Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust einer Darlehensforderung

Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Februar 2008 – VI R 75/06