Rendering-Leistungen von Architekten – und die Gewerbesteuer

Architekten, die ausschließlich sog. Rendering-Leistungen anbieten, sind freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn bei den Tätigkeiten ein Gestaltungsspielraum besteht.  In dem hier vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall boten die Architekten Visualisierungs-Dienstleistungen für fremde Architektenentwürfe an (sog. Rendering). Beim Rendering werden Entwurfs-Planungen mithilfe einer Grafik-Software dreidimensional veranschaulicht, damit der Betrachter einen

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Beherrschungsidentität – und die treuhänderische Bindung des Mehrheitskommanditen

Die Mehrheitsbeteiligung eines einzelnen Gesellschafters oder einer Personengruppe vermittelt diesen grundsätzlich auch bei einer KG die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung und damit die Möglichkeit, in der KG ihren Willen durchzusetzen.Trotz Mehrheitsbeteiligung kann aber aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Beherrschungsidentität zu verneinen sein. Hat die mehrheitlich an

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Poker

Gewerbliche Einkünfte eines Pokerspielers

Überschreitet die nachhaltige Betätigung eines Pokerspielers die Grenze zur Gewerblichkeit, macht es keinen Unterschied, ob der Spieler die Gewinne bei Pokerturnieren oder bei Spielen in Casinos erzielt. Ein Gewerbesteuer-Messbetrag kann bei einem Berufspokerspieler nur dann festgesetzt werden, wenn er eine Betriebsstätte im Inland unterhält. Gewerbebetrieb ist nach § 15 Abs.

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Europäische Zentralbank

Finale Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zum Abzug „finaler“ Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 43 i.V.m. Art. 48 EG (jetzt Art. 49 i.V.m. Art. 54 AEUV) dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die es

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Taschenrechner

Vollstreckungsschutz bei Steuerschulden

Für die Vollstreckung von Gewerbesteuer besteht kein Vollstreckungsschutz aufgrund des Schreibens des Bundesfinanzministeriums zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus. Der Vollstreckungsschutz umfasst allerdings auch die rückständigen Steuern, die bereits aus der Zeit vor der Corona-Pandemie stammen. So hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Fall eines Unternehmers entschieden, der

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Fabrik

Ausgeschiedenes Umlaufvermögen – und die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen

Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind. Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten aktiviert worden

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Wohnhaus

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen – und ihre Verfassungskonformität

Die der Höhe nach unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG muss nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen. Die Fiktion eines in Miet-/Pachtzinsen und

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Hühner

Gemeinschaftliche Tierhaltung bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Überträgt eine landwirtschaftlich tätige GbR die sich für sie ergebende Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Tierhaltung in Vieheinheiten auf eine KG, die einen Betrieb zur Tierhaltung ohne ausreichende Nutzung eigener landwirtschaftlicher Flächen unterhält, und sind an beiden Gesellschaften jeweils dieselben Gesellschafter beteiligt, kann die Tierhaltung der KG zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören, wenn

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Finanzamt

Gewerbesteuermessbescheid – und der laufende Streit um den Vorauszahlungsbescheid

Der Gewerbesteuermessbescheid ersetzt gemäß § 68 FGO für das betreffende Jahr den Vorauszahlungsbescheid zum Gewerbesteuermessbetrag und werden damit zum Gegenstand des Klageverfahrens. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ersetzt der Jahressteuerbescheid den Vorauszahlungsbescheid i.S. des § 68 FGO. Denn die Vorschrift des § 68 FGO erfodert nicht etwa die Nämlichkeit des

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Acker

Die Lizenz des Saatgutherstellers

§ 10 Abs. 1 SortSchG vermittelt dem Sortenschutzinhaber (§ 8 SortSchG) eine geschützte Rechtsposition, Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte zu erzeugen, für Vermehrungszwecke aufzubereiten, in den Verkehr zu bringen, ein- oder auszuführen oder hierfür aufzubewahren. Überlässt ein Züchter dieses Recht zeitlich befristet einem Saatguthersteller gegen Lizenzzahlung, liegt eine Rechteüberlassung i.S. des

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Wegfall der Unternehmensidentität – und der abgekürzte gewerbesteuerliche Erhebungszeitraum

Fällt die Unternehmensidentität und damit die sachliche Gewerbesteuerpflicht während des Kalenderjahrs weg, ist der Gewerbesteuermessbetrag für einen abgekürzten Erhebungszeitraum festzusetzen. Ob der bisherige Gewerbebetrieb eingestellt und (ggf.) ein neuer Gewerbebetrieb in Gang gesetzt wird, bestimmt sich danach, ob der „bisherige“ und der „neue“ Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der

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Die grundbesitzverwaltende Kapitalgesellschaft – und die Gewerbeertragskürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. Für die Frage, ob ein Nebengeschäft im Hinblick auf die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags unschädlich ist, kommt es auf die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags – wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr

Ein Investitionsabzugsbetrag kann gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG nachträglich im Jahr seines Abzugs rückgängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige im späteren Jahr der Investition zwar den (innerbilanziellen) Abzug von 40 % der Anschaffungskosten vornimmt, es aber unterlassen hat, den in einem Vorjahr abgezogenen Investitionsabzugsbetrag außerbilanziell hinzuzurechnen, und

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Die Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns

Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft (hier: Aktiengesellschaft) zum Buchwert ein und veräußert der Einbringende oder sein Erbe einen Teil der erhaltenen Anteile (hier: Aktien) innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn I nicht der Gewerbesteuer, wenn auch die Einbringung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns

Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert ein und veräußert diese einen miteingebrachten Kapitalgesellschaftsanteil innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn II nicht der Gewerbesteuer, wenn auch die Einbringung zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre. Gemäß § 7

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Bundesfinanzhof (BFH)

Betriebsverpachtung – und der Untergang von Gewerbeverlusten

Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. des § 10a GewStG geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung („ruhender Gewerbebetrieb“) gegeben ist, gewerbesteuerrechtlich hiermit aber die werbende Tätigkeit nicht nur vorübergehend unterbrochen bzw. eine andersartige werbende Tätigkeit aufgenommen wird. Es entfällt die für

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Flughafen

Überlassung von Hotelzimmern an Reiseveranstalter – und die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Mietzinsen

Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung wird für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum Anlage- oder Umlaufvermögen das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. Entsprechend ist auch die Dauer des fiktiv angenommenen Eigentums auf die tatsächliche Dauer des jeweiligen Miet- und Pachtverhältnisses zu begrenzen. Die Fiktion des Eigentums bedingt

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Durchlaufende Kredite im Konzern – und die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen

Besteht der Geschäftszweck eines Unternehmens darin, Darlehen aufzunehmen und an eine Tochtergesellschaft weiterzureichen, handelt es sich auch dann nicht um durchlaufende Kredite, wenn die Kredite ohne Gewinnaufschlag an die Tochtergesellschaft weitergegeben werden. Die von der Muttergesellschaft gewinnmindernd berücksichtigten Zinsaufwendungen unterliegen in einem solchen Fall als Entgelte für Schulden der gewerbesteuerrechtlichen

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Mietwohnungen

Die gewerbliche geprägte, grundstücksverwaltende Personengesellschaft – und die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer

Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten, grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Bei Beteiligung einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft an einer grundstücksverwaltenden, gewerblich geprägten Personengesellschaft scheidet damit eine erweiterte Kürzung aus. Nach § 9 Nr.

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Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen durch eine grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft – und die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände (Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbel für Theken- und Büfettanlagen) mitvermietet, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind. Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des

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Büro

Die Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters

Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe -insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters- ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit. Der Rentenberater erzielt auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gemäß

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Schild

Rentenberater – und ihre gewerbliche Tätigkeit

Rentenberater sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht freiberuflich i.S.d. § 18 EStG tätig, sondern erzielen gewerbliche Einkünfte. Sie üben weder einen dem Beruf des Rechtsanwaltes oder Steuerberaters ähnlichen Beruf aus (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) noch erzielen sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 Abs.

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Beteiligungseinkünfte einer Personengesellschaft – und die eingeschränkte Abfärbewirkung

§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG ist in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß. § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i.S. des §

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Steuerbescheid

Änderung eines Steuerbescheids bei Änderung der Verwaltungsauffassung – und der Vertrauensschutz

Nach § 176 Abs. 2 AO darf bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, dass eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, einer obersten Bundes- oder Landesbehörde von einem obersten Gerichtshof des Bundes als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet worden ist. Dabei

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Leasing – und die gewerbesteuerliche Hinzurechnung

Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG

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Erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer

Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Unterliegt also eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer,

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Geld

Cash-Pooling – und die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen

Die Grundsätze einer ausnahmsweise zulässigen Saldierung von Zinsaufwendungen bei wechselseitig gewährten Darlehen gelten bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages auch für Darlehen innerhalb eines Cash-Pools. Die vielfältigen wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind im Falle der Saldierung bankarbeitstäglich zusammenzufassen und fortzuschreiben. Nur der für einen dann gegebenenfalls verbleibenden Schuldsaldo entstehende Zins

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Bundesfinanzhof (BFH)

Veräußerungsgewinne bei der doppelstöckigen Personengesellschaft – und die Gewerbesteuerpflicht

Bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft gehört zum Gewerbeertrag der Untergesellschaft nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG der Gewinn der Obergesellschaft aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils auch dann, wenn die Obergesellschaft nur in Folge ihrer gewerblichen Beteiligungseinkünfte insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielt und an ihr ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind. Der

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Reiseinformations- und -vertriebssysteme – und die transaktionsbezogenen Zahlungen

Wird eine Zahlung an einen Plattformbetreiber nur für einen Vermittlungserfolg geschuldet, so kann diese, auch wenn der Vertrag die Begriffe „Rechteübertragung“ und „Softwarenutzung“ enthält, wie die Provision eines Handelsvertreters oder eines Handelsmaklers als Vergütung einer Dienstleistung zu würdigen sein. Derartige Entgelte eines Reiseveranstalters an den Plattformbetreiber für die Buchung von

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Der Fußball-Schiedsrichter – und seine Besteuerung

Fußballschiedsrichter sind selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Bei den von Schiedsrichtern erzielten Einkünften handelt es sich nicht um solche eines Sportlers. Ein international tätiger Schiedsrichter begründet am jeweiligen Spielort keine Betriebsstätte. Wie der Bundesfinanzhof damit entschieden hat, sind Fußballschiedsrichter steuerrechtlich als Gewerbetreibende tätig, die bei internationalen

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Billigkeitsentscheidung bei der Gewinnfeststellung – und ihre Bindungswirkung für die Feststellung des Gewerbesteuermessbetrags

Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. Im vorliegenden Fall war durch konkludente, selbständige Billigkeitsentscheidung gemäß § 163 AO für die Ermittlung des maßgeblichen Gewinns in den Gewinnfeststellungsverfahren für die

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Die Einheits-GmbH & Co. KG – und ihre gewerbliche Prägung

Der gewerblichen Prägung einer „Einheits-GmbH & Co. KG“ steht nicht entgegen, dass der im Grundsatz allein geschäftsführungsbefugten Komplementärin im Gesellschaftsvertrag der KG die Geschäftsführungsbefugnis betreffend die Ausübung der Gesellschafterrechte aus oder an den von der KG gehaltenen Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH entzogen und diese auf die Kommanditisten übertragen wird. Nach

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Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte – bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften

Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln. Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt. Der Steuerermäßigungsbetrag ist betriebsbezogen zu ermitteln. Das folgt aus einer Zusammenschau der

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Gewerbesteuermessbescheide – und die Klagebefugnis der Gemeinden

Gegen Gewerbesteuermessbescheide steht den Gemeinden grundsätzlich keine Klagebefugnis zu. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Gewerbesteuerberechtigte nach § 40 Abs. 3 FGO befugt ist, wegen der Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags Klage zu erheben, ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine

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