Die Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns

Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft (hier: Aktiengesellschaft) zum Buchwert ein und veräußert der Einbringende oder sein Erbe einen Teil der erhaltenen Anteile (hier: Aktien) innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn I nicht der Gewerbesteuer, wenn auch die Einbringung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns

Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert ein und veräußert diese einen miteingebrachten Kapitalgesellschaftsanteil innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn II nicht der Gewerbesteuer, wenn auch die Einbringung zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre. Gemäß § 7

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Bundesfinanzhof (BFH)

Betriebsverpachtung – und der Untergang von Gewerbeverlusten

Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. des § 10a GewStG geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung („ruhender Gewerbebetrieb“) gegeben ist, gewerbesteuerrechtlich hiermit aber die werbende Tätigkeit nicht nur vorübergehend unterbrochen bzw. eine andersartige werbende Tätigkeit aufgenommen wird. Es entfällt die für

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Flughafen

Überlassung von Hotelzimmern an Reiseveranstalter – und die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Mietzinsen

Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung wird für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum Anlage- oder Umlaufvermögen das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. Entsprechend ist auch die Dauer des fiktiv angenommenen Eigentums auf die tatsächliche Dauer des jeweiligen Miet- und Pachtverhältnisses zu begrenzen. Die Fiktion des Eigentums bedingt

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Durchlaufende Kredite im Konzern – und die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen

Besteht der Geschäftszweck eines Unternehmens darin, Darlehen aufzunehmen und an eine Tochtergesellschaft weiterzureichen, handelt es sich auch dann nicht um durchlaufende Kredite, wenn die Kredite ohne Gewinnaufschlag an die Tochtergesellschaft weitergegeben werden. Die von der Muttergesellschaft gewinnmindernd berücksichtigten Zinsaufwendungen unterliegen in einem solchen Fall als Entgelte für Schulden der gewerbesteuerrechtlichen

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Mietwohnungen

Die gewerbliche geprägte, grundstücksverwaltende Personengesellschaft – und die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer

Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten, grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Bei Beteiligung einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft an einer grundstücksverwaltenden, gewerblich geprägten Personengesellschaft scheidet damit eine erweiterte Kürzung aus. Nach § 9 Nr.

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Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen durch eine grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft – und die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände (Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbel für Theken- und Büfettanlagen) mitvermietet, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind. Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des

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Büro

Die Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters

Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe -insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters- ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit. Der Rentenberater erzielt auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gemäß

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Schild

Rentenberater – und ihre gewerbliche Tätigkeit

Rentenberater sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht freiberuflich i.S.d. § 18 EStG tätig, sondern erzielen gewerbliche Einkünfte. Sie üben weder einen dem Beruf des Rechtsanwaltes oder Steuerberaters ähnlichen Beruf aus (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) noch erzielen sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 Abs.

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Beteiligungseinkünfte einer Personengesellschaft – und die eingeschränkte Abfärbewirkung

§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG ist in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß. § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i.S. des §

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Steuerbescheid

Änderung eines Steuerbescheids bei Änderung der Verwaltungsauffassung – und der Vertrauensschutz

Nach § 176 Abs. 2 AO darf bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, dass eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, einer obersten Bundes- oder Landesbehörde von einem obersten Gerichtshof des Bundes als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet worden ist. Dabei

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Leasing – und die gewerbesteuerliche Hinzurechnung

Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG

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Erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer

Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Unterliegt also eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer,

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Geld

Cash-Pooling – und die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen

Die Grundsätze einer ausnahmsweise zulässigen Saldierung von Zinsaufwendungen bei wechselseitig gewährten Darlehen gelten bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages auch für Darlehen innerhalb eines Cash-Pools. Die vielfältigen wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind im Falle der Saldierung bankarbeitstäglich zusammenzufassen und fortzuschreiben. Nur der für einen dann gegebenenfalls verbleibenden Schuldsaldo entstehende Zins

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Bundesfinanzhof (BFH)

Veräußerungsgewinne bei der doppelstöckigen Personengesellschaft – und die Gewerbesteuerpflicht

Bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft gehört zum Gewerbeertrag der Untergesellschaft nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG der Gewinn der Obergesellschaft aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils auch dann, wenn die Obergesellschaft nur in Folge ihrer gewerblichen Beteiligungseinkünfte insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielt und an ihr ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind. Der

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Reiseinformations- und -vertriebssysteme – und die transaktionsbezogenen Zahlungen

Wird eine Zahlung an einen Plattformbetreiber nur für einen Vermittlungserfolg geschuldet, so kann diese, auch wenn der Vertrag die Begriffe „Rechteübertragung“ und „Softwarenutzung“ enthält, wie die Provision eines Handelsvertreters oder eines Handelsmaklers als Vergütung einer Dienstleistung zu würdigen sein. Derartige Entgelte eines Reiseveranstalters an den Plattformbetreiber für die Buchung von

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Der Fußball-Schiedsrichter – und seine Besteuerung

Fußballschiedsrichter sind selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Bei den von Schiedsrichtern erzielten Einkünften handelt es sich nicht um solche eines Sportlers. Ein international tätiger Schiedsrichter begründet am jeweiligen Spielort keine Betriebsstätte. Wie der Bundesfinanzhof damit entschieden hat, sind Fußballschiedsrichter steuerrechtlich als Gewerbetreibende tätig, die bei internationalen

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Billigkeitsentscheidung bei der Gewinnfeststellung – und ihre Bindungswirkung für die Feststellung des Gewerbesteuermessbetrags

Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. Im vorliegenden Fall war durch konkludente, selbständige Billigkeitsentscheidung gemäß § 163 AO für die Ermittlung des maßgeblichen Gewinns in den Gewinnfeststellungsverfahren für die

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Die Einheits-GmbH & Co. KG – und ihre gewerbliche Prägung

Der gewerblichen Prägung einer „Einheits-GmbH & Co. KG“ steht nicht entgegen, dass der im Grundsatz allein geschäftsführungsbefugten Komplementärin im Gesellschaftsvertrag der KG die Geschäftsführungsbefugnis betreffend die Ausübung der Gesellschafterrechte aus oder an den von der KG gehaltenen Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH entzogen und diese auf die Kommanditisten übertragen wird. Nach

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Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte – bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften

Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln. Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt. Der Steuerermäßigungsbetrag ist betriebsbezogen zu ermitteln. Das folgt aus einer Zusammenschau der

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Gewerbesteuermessbescheide – und die Klagebefugnis der Gemeinden

Gegen Gewerbesteuermessbescheide steht den Gemeinden grundsätzlich keine Klagebefugnis zu. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Gewerbesteuerberechtigte nach § 40 Abs. 3 FGO befugt ist, wegen der Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags Klage zu erheben, ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine

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Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Vorgesellschaft

Eine vermögensverwaltend tätige Kapitalgesellschaft unterliegt vor ihrer Eintragung in das Handelsregister (sog. Vorgesellschaft) der Gewerbesteuer, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung (vermögensverwaltende) Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen. Obwohl eine GmbH „als solche“ erst mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht (§ 11 Abs.

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Blindenführhunde – und die gewerbliche Hundeerziehung

Die Betreiberin einer Blindenführhundeschule erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine „unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfordert ein Tätigwerden gegenüber Menschen. Aus Art.20a GG folgt ebenfalls keine über den Wortlaut hinausgehende Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei der Ausbildung von

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Der Autodidakt als freiberuflicher Unternehmensberater – und die Grenzen der Wissensprüfung

Eine erfolgreich bestandene Wissensprüfung führt nur dann zur Anerkennung einer freiberufsähnlichen Tätigkeit, wenn sie den Rückschluss auf den Kenntnisstand des Steuerpflichtigen in früheren Jahren zulässt; ob insoweit Zweifel bestehen, hat die Tatsacheninstanz unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt der

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Die klinischen Studien einer Fachkrankenschwester

Ob ein im Vergleich zu einem Katalogberuf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ähnlicher Beruf vorliegt, bestimmt sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen und nicht nach den im Zusammenhang mit der richtlinienkonformen Auslegung des § 4 Nr. 14 UStG entwickelten Maßstäben. Eine im Wesentlichen auf die Planung,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gewerbliche Übersetzungstätigkeit – und der Zukauf von Fremdübersetzungen

Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge nicht nur Übersetzungen in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter beherrschen, sondern –durch Zukauf von Fremdübersetzungen– regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang auch in anderen Sprachen, ist gewerblich tätig. Der Zukauf von Fremdübersetzungen führt mithin zur Gewerblichkeit der Übersetzungstätigkeit. In dem hier

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Mieten für Konzertsäle – und die gewerbesteuerliche Hinzurechnung

Konzertveranstalter müssen die Kosten für die tageweise Anmietung von Konzertsälen und anderen Veranstaltungsstätten bei der Gewerbesteuer anteilig ihrem Gewinn hinzurechnen. Für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum fiktiven Anlage- oder Umlaufvermögen wird bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. Die Kurzfristigkeit der Anmietung

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EDV-Autodidakten als Freiberufler

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG). Gewerbebetrieb in diesem Sinne ist ein gewerbliches Unternehmen i.S. des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

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Lebensversicherung – statt Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters

Wurde in einem Versicherungsvertretervertrag vereinbart, dass eine mit Beiträgen des Versicherungsunternehmens aufgebaute Alters- und Hinterbliebenenversorgung (Lebensversicherung) auf den Ausgleichsanspruch nach § 89b Abs. 1, Abs. 5 HGB angerechnet werden soll, richtet sich die steuerrechtliche Behandlung einer Kapitalzahlung, die aufgrund des Lebensversicherungsvertrags nach Erreichen der Altersgrenze geleistet wird, nach den für

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Mindestbesteuerung des Gewerbeertrages – und die endgültige Verhinderung von Verlustverrechnungen

Die in § 10a GewStG geregelte Mindestbesteuerung des Gewerbeertrages gebietet in Fällen der endgültigen Verhinderung von Verlustverrechnungen keine generelle Billigkeitsmaßnahme. Auslöser des Ausgangsverfahrens zu der hier entschiedenen Verfassungsbeschwerde war die Änderung der Verrechenbarkeit von Verlustvorträgen gemäß § 10a GewStG durch das Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom

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Abwicklung eines nicht begonnenen Schiffsbetriebs – und die neue Tätigkeit

Verkauft eine Schiffsgesellschaft nach Aufgabe der Eigenbetriebsabsicht das (noch nicht fertiggebaute) Schiff, begründet sie nur dann einen Schiffsproduktionsbetrieb, wenn Gegenstand des Veräußerungsvertrags ein in wesentlicher Hinsicht anderes als das dem (ursprünglichen) Bauvertrag entsprechende Schiff ist. Erfüllt eine Schiffsgesellschaft nach Aufgabe der Eigenbetriebsabsicht noch den bereits abgeschlossenen Bauvertrag und überträgt sie

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Atypisch stille Beteiligung an einer Personengesellschaft – und die Gewerbesteuer

Betreibt eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 EStG, unterhält sowohl die atypisch stille Gesellschaft, der dieses Unternehmen für die Dauer ihres Bestehens zugeordnet wird, als auch die Personengesellschaft jeweils einen selbständigen Gewerbebetrieb. Der Inhaber des

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Die KGaA als Organgesellschaft

Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG gilt eine Kapitalgesellschaft, die -wie im hier vom Bundesfinanzhhof entschiedenen Streitfall die KGaA- Organgesellschaft i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG ist, als Betriebsstätte des Organträgers (sog. gewerbesteuerrechtliche Organschaft). Trotz dieser Fiktion bilden die Organgesellschaft und der Organträger kein einheitliches

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen

Die Hinzurechnung von Mietzinsen zur Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) setzt voraus, dass sich jene Entgelte auf die Benutzung solcher unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beziehen, die im Eigentum eines anderen stehen. Die aus diesem Gesetzeswortlaut abzuleitende fiktionale Annahme von Anlagevermögen als Tatbestandsvoraussetzung muss den konkreten

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Personengesellschaften – und das Ende der sachlichen Gewerbesteuerpflicht

Bei einer Personengesellschaft endet die sachliche Steuerpflicht i.S. des § 2 Abs. 1 GewStG (Steuergegenstand) und damit die Unternehmensidentität spätestens, wenn im bisherigen Betrieb jede werbende Tätigkeit dauerhaft eingestellt wird (Betriebseinstellung oder Betriebsbeendigung). Die sachliche Steuerpflicht endet mit der dauerhaften Einstellung der werbenden Tätigkeit. Der (nämliche) Betrieb ist noch nicht

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Verlustfeststellungsbescheid – und die Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids

Der Gewerbesteuermessbescheid des Erhebungszeitraums, auf dessen Ende der vortragsfähige Fehlbetrag nach § 10a GewStG gesondert festzustellen ist, ist für den Verlustfeststellungsbescheid dieses Erhebungszeitraums kein Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO, soweit das Merkmal der sachlichen Steuerpflicht für die Beurteilung des Merkmals der Unternehmensidentität von Bedeutung ist. Im Verlustfeststellungsverfahren

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