Veräußerungsgewinn – und Gewerbeertrag

Der nach Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG (jetzt § 18 Abs. 3 Satz 2 UmwStG n.F.) i.V.m. § 7 Satz 1 GewStG in den Gewerbeertrag einzubeziehende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Personengesellschaft ist auch dann nicht um den

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Ingenieurähnliche Tätigkeit im EDV-Bereich – freiberuflich oder gewerblich?

Eine Tätigkeit als Ingenieur oder eine ingenieurähnliche Tätigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie durch die Wahrnehmung von für den Ingenieurberuf typischen Aufgaben geprägt wird. Zu den Aufgaben eines Ingenieurs gehört es, auf der Grundlage naturwissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange technische Werke zu planen, zu konstruieren

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Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft dient i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG auch dann dem Gewerbebetrieb des an der Gesellschaft beteiligten Lebensversicherungsunternehmens, wenn es die Anteile an der Personengesellschaft in einen Vermögensstock eingestellt hat, der die Bedeckung der noch nicht garantierten Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen sicherstellen soll. Nach

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Schachtelprivilegierung im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis – und die Bruttomethode

An der in ständiger Spruchpraxis des BFH sowie in ständiger Verwaltungspraxis vertretenen sog. gebrochenen oder eingeschränkten Einheitstheorie ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis festzuhalten. Die im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis für die Ermittlung der Gewerbeerträge der Organgesellschaft und des Organträgers nach § 7 Satz 1 (i.V.m. § 2 Abs.

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Verlustvortrag, Mindestbesteuerung – und der Billigkeitserlass bei der Gewerbesteuer

Wegen der Folgen der Mindestbesteuerung nach § 10a GewStG besteht kein Anspruch auf einen Billigkeitserlass. So hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden, dass einer sog. Projektgesellschaft kein Billigkeitserlass der Gewerbesteuer wegen des endgültigen Wegfalls des Verlustvortrags nach § 10a GewStG zu gewähren ist. Die Klägerin des vom Bundesverwaltungsgerichts entschiedenen Fall wurde

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Mehrere Geschäftsführer – mehrere Geschäftsführungsbetriebsstätten

Kommen für eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte mehrere Orte als Ort der Geschäftsleitung in Betracht, ist grundsätzlich eine Gewichtung der Tätigkeiten vorzunehmen und danach der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung zu bestimmen. Nehmen mehrere Personen gleichwertige Geschäftsführungsaufgaben von verschiedenen Orten aus wahr, ist eine Gewichtung nicht möglich; in diesem Fall bestehen mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten. Nach

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Einheitlicher Gewerbebetrieb – und der Rechtsschutz

Behandelt das Finanzamt zwei Kioskbetriebe als einheitlichen Gewerbebetrieb und erlässt nur einen Gewerbesteuermessbescheid, kann der Inhaber der Kioske hiergegen nur einmal Einspruch einlegen und Klage erheben mit der Begründung, der Steuergegenstand sei unrichtig bestimmt. Nach § 2 Abs. 1 GewStG bildet jeder stehende Gewerbebetrieb einen Steuergegenstand der Gewerbesteuer. Unterhält ein

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

2 Bahnhofskioske – 1 Gewerbebetrieb

Zwei Kioske, die auf S-Bahnhöfen betrieben werden, die an derselben S-Bahnlinie unmittelbar hintereinander liegen, bilden einen einheitlichen Gewerbebetrieb, wenn in finanzieller, organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht keine vollständige Trennung besteht. Werden Arbeitnehmer in beiden Kiosken eingesetzt und Waren einheitlich beschafft, liegt eine organisatorische Verflechtung vor. Eine finanzielle Verflechtung besteht, sofern Kosten

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Gewerbliche Einkünfte – und das Meistbegünstigungsprinzip

Das Meistbegünstigungsprinzip ist bei der Feststellung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht anwendbar. Die Aufteilung des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Feststellung der Steuerermäßigung gemäß § 35 EStG erfolgt ausschließlich nach dem Verhältnis des der Steuerermäßigung unterliegenden Gewinns zu dem gesamten Gewinn aus Gewerbebetrieb. Eine fiktive Zuordnung des Freibetrags

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Gewerbliche Moderation von Werbesendungen

Eine Fernsehmoderatorin, die Produkte nach den Vorgaben des Auftraggebers in Verkaufssendungen präsentiert, übt keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. Die selbständige Tätigkeit einer Moderatorin von Werbesendungen für einen Verkaufssender -im Streitfall Präsentation von Produkten aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit sowie Reisen- führt daher nicht zu Einkünften aus selbstständiger

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Das Dialysezentrum – und die Gewerbesteuer

Ein Dialysezentrum kann die Steuerbefreiungsvorschriften des § 3 Nr.20 Buchstaben b) oder d) GewStG nicht in Anspruch nehmen. Eine Gewerbesteuerbefreiung für ein Dialysezentrum ist daher nicht möglich. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall gab die Klägerin, die zwei Dialysezentren betreibt, keine Gewerbesteuererklärungen ab. Nach einer Außenprüfung vertrat das

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Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

Die Verpachtung von Flächen zum Betrieb einer Bar in den Räumen einer Spielbank gehört nicht zum Betrieb der Spielbank i.S. des § 2 Abs. 5 des Berliner SpielbankG 1973 bzw. § 6 Abs. 1 der SpielbankVO 1938. Die hieraus erzielten Einnahmen werden daher mit der Spielbankabgabe nicht abgegolten und sind

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Umsatzsteuererstattungen als gewerbliche Einkünfte für mehrjährige Tätigkeiten

„Außerordentliche“ Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG können u.a. vorliegen, wenn Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. Diese Voraussetzungen können auch bei Steuerpflichtigen gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Nach § 34 Abs. 1

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Die Einstufung der Tätigkeit eines Fußballschiedsrichters als gewerbesteuerpflichtig

Ein „Markt“ nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG, der für die Heranziehung zur Gewerbesteuer erforderlich ist, existiert für Fußballschiedsrichter nicht. Die Tätigkeit entspricht auch nicht dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall die Ausübung einer gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit bei

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Abfärbewirkung und abweichendes Wirtschaftsjahr

Bei Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr tritt die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nur ein, wenn der Obergesellschaft im betreffenden Kalenderjahr nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG ein Gewinnanteil i.S. von § 15

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Gewerbliche Zwischenverpachtung – und die Gewerbesteuer

Die Besteuerungsfolgen, die aus der Hinzurechnung der Mieten und Pachten für weitervermietete oder -verpachtete Immobilien zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 resultieren, entsprechen im Regelfall den gesetzgeberischen Wertungen und rechtfertigen daher grundsätzlich keinen Erlass der Gewerbesteuer wegen sachlicher Unbilligkeit.

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

Auch die Mieten und Pachten für weitervermietete oder -verpachtete Immobilien sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2002 hinzuzurechnen. Die Hinzurechnung von 13/20 der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, ist verfassungsgemäß. Gemäß

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gewerbeertrag – und die Mindestbeteiligungsquote

Nach § 7 Satz 1 GewStG 2009 ist Gewerbeertrag der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG 2009 bezeichneten Beträge. Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet werden nach § 8 Nr. 5

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages

Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG 2002 n.F. wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um 1, 2 Prozent des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes gekürzt. An Stelle der Kürzung nach Satz 1 tritt nach Satz 2 auf

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Doppelstöckige Mitunternehmerschaft – und der Verlustvortrag

Bringt eine Personengesellschaft ihren Gewerbebetrieb in eine andere Personengesellschaft ein, können vortragsfähige Gewerbeverluste bei fortbestehender Unternehmensidentität mit dem Teil des Gewerbeertrags der Untergesellschaft verrechnet werden, der auf die Obergesellschaft entfällt. Mit dem auf andere Gesellschafter der Untergesellschaft entfallenden Teil des Gewerbeertrags können Verluste aus der Zeit vor der Einbringung auch

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ablaufhemmung im Gewerbesteuerverfahren

Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO ist auf den Gewerbesteuermessbescheid als Grundlagenbescheid weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar. Der gemäß § 181 Abs. 5 Satz 2 AO erforderliche Hinweis dient nicht nur der Begründung, sondern hat Regelungscharakter. Nach § 171 Abs. 14 AO endet die Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch

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Laufender Gewinn oder Betriebsaufgabegewinn?

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG hat der Unternehmer in seinen Bilanzen das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisen ist. Die „handelsrechtlichen“ GoB ergeben sich u. a. aus den Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Dritten Buchs „Vorschriften für alle Kaufleute“ der §§ 238

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Die Einkünfte des Büttenredners

Einkünfte aus einer Tätigkeit als Büttenredner (Humorist) sind keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Sie sind daher nicht der Gewerbsteuer zu unterwerfen. Nach § 2 Abs. 1 GewStG ist ein stehender Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird, gewerbesteuerpflichtig. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes

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Der steuerliche Gesang einer Karnevalsgruppe

Die Einkünfte einer eine Gesangsgruppe, die überwiegend im Bereich des Karnevals tätig ist und im Rahmen von Konzerten auftritt, sind keine gewerblichen Einkünfte. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt der Gewerbesteuer jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Nach Satz 2 der Vorschrift ist unter

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Schiffsfonds und internationale Handelsschifffahrt – die Kürzung des Gewerbeertrags der Einschiffsgesellschaft

Der auf den Einsatz eines Schiffs als Handelsschiff im internationalen Verkehr entfallende Teil des Gewerbeertrags einer Einschiffsgesellschaft unterliegt auch dann der Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG, wenn die Gesellschaft vorrangig die Veräußerung des Schiffs beabsichtigt. Eine solche Einschiffsgesellschaft darf ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb im Streitjahr nicht nach §

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Die künstlerische Qualität einer Prospektwerbung

Es liegt keine freischaffende künstlerische Tätigkeit in der Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung. Viemehr handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegt. So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts entschieden, die sich dagegen gewehrt hat, in der Erstellung eines Grafik-Designs

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Aufgabegewinn des Flugzeug-Leasingfonds

Ist einziger Unternehmensgegenstand einer KG der Ankauf, die Vermietung und der spätere Wiederverkauf eines Flugzeugs, so ist der auf den Verkauf des vermieteten Flugzeugs entfallende Gewinn Bestandteil der laufenden Geschäftstätigkeit und kein tarifbegünstigter Aufgabegewinn. Gemäß § 7 Satz 1 GewStG ist Gewerbeertrag grundsätzlich der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim echten Factoring

Beim echten Factoring erfolgt keine Hinzurechnung wegen einer Dauerschuld nach § 8 Nr. 1 GewStG (a.F.). Dem Factoring von Forderungen liegen zwei unterschiedliche Rechtsverhältnisse zu Grunde. Einerseits entsteht ein Rechtsverhältnis aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen zwischen dem sog. Anschlusskunden (Verkäufer oder Dienstleister) und dessen Kunden (Debitoren). Aus diesem Rechtsverhältnis resultiert eine

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Streitwert in Gewerbesteuersachen

Streitwerte für die Streitgegenstände „Gewerbesteuermessbescheide“ sind auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 GKG nach der Differenz zwischen festgesetztem und begehrtem Steuermessbetrag, vervielfältigt mit dem für das jeweilige Jahr geltenden Hebesatz der zuständigen Gemeinde, zu ermitteln. Ein Bescheid über die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts (§ 10a GewStG) ist nicht

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Bundesfinanzhof (BFH)

Betriebsaufspaltung – und die erforderliche personelle Verflechtung

Die für die Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung ergibt sich u.a. daraus, dass die im Alleineigentum des Klägers stehenden, an die GmbH –Betriebsgesellschaft– verpachteten Grundstücke die räumliche und funktionale Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit bildeten und es ihr ermöglichten, ihren Geschäftsbetrieb auszuüben. Eine für die Betriebsaufspaltung ebenfalls erforderliche personelle Verflechtung liegt vor, wenn

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Vortragsfähige Gewerbeverluste in der Vorbereitungsphase einer Ein-Schiff-Gesellschaft

Ist Gegenstand des Unternehmens einer Ein-Schiff-Gesellschaft allein der Einsatz des Schiffs für den Seeverkehr, beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht nicht vor Ablieferung des Schiffes. Das gilt auch für eine Gesellschaft, die die Rechtsformvoraussetzungen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG erfüllt. Die Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes für die gewerbesteuerfreie Vorbereitungsphase

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