Teilwertaufholungen nach ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen

Teilwertzuschreibungen nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung sind auch dann im Gewerbeertrag zu erfassen, wenn die Teilwertabschreibung gemäß § 8 Nr. 10 Buchst. a GewStG 1991/1999 dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet worden war.

Teilwertaufholungen nach ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. September 2008 – I R 19/08