Geldrechner

Die Darlehensforderung auf dem Gesellschafterverrechnungskonto – und ihre fremdübliche Verzinsung

Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und

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Arztpraxis

Körperschaftsteuerbefreiung für Arbeitsgemeinschaften

Ob eine nicht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete Arbeitsgemeinschaft i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, richtet sich danach, ob ihre Leistungen bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erbracht

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Fachgerichtszentrum Düsseldorf

Keine Gesamtrechtsnachfolge bei der Ausgliederung

In der Rechtsprechung des Bundesgerichgtshofs und Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass es in Fällen der Ausgliederung (§ 123 Abs. 3 UmwG) nicht zu einer Gesamtrechtsnachfolge i.S. des § 45 AO kommt. Der übernehmende Rechtsträger kann daher wegen eines an den übertragenden Rechtsträger ergangenen Steuerbescheids nicht in zulässiger Weise Klage erheben. Nach

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Bundesfinanzhof (BFH)

Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos – und das Drittanfechtungsrecht der GmbH-Gesellschafter

Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs richtet sich der Feststellungsbescheid gemäß § 27 Abs. 2 KStG

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Bundesfinanzhof (BFH)

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag – und der AdV-Antrag

Der Antrag, die Vollziehung eines Vorauszahlungsbescheids über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auszusetzen, ist regelmäßig hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides über Solidaritätszuschlag mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn die Antragstellerin den diesbezüglichen Antrag ausschließlich mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vorauszahlungsbescheids über Körperschaftsteuer begründet hat. Der Bescheid über die Vorauszahlung der Körperschaftsteuer ist insoweit Grundlagenbescheid für

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Bundesverfassungsgericht

Körperschaftsteuerliche Organschaft – und die vororganschaftlichen Mehrabführungen

Das Bundesverfassungsgericht hat -knapp zehn Jahre nach Vorlage durch den Bundesfinanzhof- die rückwirkend eingeführte körperschaftsteuerrechtliche Regelung zu vororganschaftliche Mehrabführungen teilweise für nichtig erklärt.   Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz

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Wohnhaus

Der Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren in der Körperschaftsbesteuerung der Wohnungswirtschaft

In einer weiteren Entscheidung zu den Übergangsregelungen vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren hat das Bundesverfassungsgericht § 38 Abs. 5 und 6 in Verbindung mit § 34 Abs. 16 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2008 vom 20.12.2007 (JStG 2008) für mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs.

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Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft – und die Insolvenz

Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Kann ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft wegen Insolvenz nicht mehr korrigiert werden und wäre bei zutreffender Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze im endgültigen Jahresabschluss ein anderes Ergebnis

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Geld

Vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren – und das Körperschaftsteuerminderungspotential

Das unter dem körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahren angesammelte Körperschaftsteuerminderungspotenzial unterfällt in dem Umfang, in dem es im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren realisierbar war, dem Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. Im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist der Gesetzgeber bei der Neuordnung eines

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Die Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen

Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Spende an die ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft

Eine gemeinnützige Körperschaft (hier: eingetragener Verein) kann aus ihrem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine (begrenzt) abziehbare Spende i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft leisten. Ob es sich bei einer Zuwendung an die Tochtergesellschaft um eine verdeckte Einlage oder um eine Spende handelt, ist anhand

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Gewinnverteilungsbeschluss – und seine Auslegung

Mit der Auslegung eines Gesellschafterbeschlusses, konkret mit der Frage, ob mit diesem in einer den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Weise über die Gewinnverteilung entschieden wurde, hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Konkret stand im Streit, ob eine im Jahr 2001 erfolgte Ergebnisausschüttung i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 1

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Asphaltarbeiten

Das enteignete Grundstück eines Bauunternehmens – und die Entschädigungszahlung als vGA

Vereinnahmen die Gesellschafter einer GmbH auf der Grundlage eines Vertrages zur Abwendung einer Enteignung der den Gesellschaftern gehörenden Grundstücke eine Entschädigungszahlung, mit der auch Beeinträchtigungen des Gewerbebetriebs der GmbH abgegolten wurden, kommt eine vGA in Betracht, wenn der GmbH die Geschäftschance zum Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung zu ihren Gunsten genommen wurde.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft – und die Steuerbescheide

Ein nach einem Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft an die Übernehmerin gerichteter Körperschaftsteuerbescheid ist wegen fehlender gesetzlicher Anordnung i.S. des § 179 Abs. 1 AO kein Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung für einen an die Gesellschafter der Überträgerin ergangenen Feststellungsbescheid. Dies folgt für den Bundesfinanzhof bereits aus § 179 Abs. 1

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Kind

Der betriebliche Kindergarten – und die Gemeinnützigkeit

Eine Körperschaft, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, fördert nicht die Allgemeinheit, wenn sie bei der Belegung der Plätze die Belegungspräferenz ihrer Vertragspartner, bestimmter Unternehmen, in der Weise berücksichtigt, dass sich der geförderte Personenkreis nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG sind Körperschaften,

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Die Jägerprüfung als Zweckbetrieb

Ein gemeinnütziger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken auch der Naturschutz und die Landschaftspflege gehören, begründet mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung einen allgemeinen Zweckbetrieb. Die Steuerbefreiung für die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung ist keine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe. Der Verein dient nach seiner Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung gemeinnützigen

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Kind

Betriebsnahe Kindergärten – und die Gemeinnützigkeit

Eine Körperschaft, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, fördert nicht die Allgemeinheit, wenn sie bei der Belegung der Plätze die Belegungspräferenz ihrer Vertragspartner, bestimmter Unternehmen, in der Weise berücksichtigt, dass sich der geförderte Personenkreis nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. In der Satzung sind die jeweils verfolgten steuerbegünstigten Zwecke soweit wie möglich

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Schreibmaschine

Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren

Eine Körperschaft kann durch das sog. wissenschaftliche Editieren im sog. Peer-Review-Verfahren und der damit verbundenen Open-Access-Publikation ihren steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen. ach § 55 Abs. 1 AO geschieht die Förderung begünstigter

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Tradilng

Steuern sparen beim Aktienhandel mit einer Trading GmbH

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase werfen herkömmliche Spar- und Anlageformen keine Rendite mehr ab. Deshalb wenden sich immer mehr Deutsche zwecks Vermögensaufbau oder Altersversorgung dem Trading zu. Sie investieren in Wertpapiere, Derivate, Devisen oder möchten mit Optionen erfolgreich handeln. Ab gewissen Beträgen werden dabei hohe steuerliche Abgaben fällig. Zudem können aufgrund

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Frankfurt Skyline

Rückstellungen in der Rentenversicherung – und die Renten-Deckungsrückstellungen

Bei der Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KStG sind Renten-Deckungsrückstellungen i.S. von § 341g Abs. 5 HGB einzubeziehen. Im Rahmen der Ablaufverprobung zur Ermittlung des Minderungsbetrags sind die Renten-Deckungsrückstellungen nach den für steuerliche Zwecke anzuwendenden Regeln zu bewerten; etwaige Nachreservierungen aufgrund veränderter Daten zur Lebenserwartung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Körperschaftsteuerliche Organschaft – und die Klagebefugnis der Organgesellschaft bei Feststellungsbescheiden

Die Organgesellschaft einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ist als Adressatin des Bescheides nach § 14 Abs. 5 KStG beschwert i.S. des § 40 Abs. 2 FGO und damit klagebefugt. Nach § 14 Abs. 5 Satz 1 KStG werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen gegenüber dem

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Bundesverfassungsgericht

Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuerguthaben

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Bundesfinanzhofs zu § 3 des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 in der Neufassung vom 15.10.2002 für unzulässig erklärt. Die Vorlage genüge nicht den Begründungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, befand nun das Bundesverfassungsgericht nach zehnjähriger Prüfung. Die konkrete Normenkontrolle betrifft die Frage, ob §

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Corona

Anti-Corona-Agitation schadet der Gemeinnützigkeit

Der Steuerbegünstigung steht es nicht entgegen, wenn eine nach § 52 Abs. 2 AO begünstigte Tätigkeit im Einzelfall zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden ist. Die allgemeinpolitische Betätigung im Rahmen des steuerbegünstigten Zwecks darf aber nicht über das hinausgehen, was das Eintreten für diesen jeweiligen Zweck und dessen Verwirklichung

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Taschenrechner

Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens – als verdeckte Gewinnausschüttung

Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen. Es widerspricht allgemeinen Erfahrungssätzen, wenn das Tatgericht ohne gegenteilige Tatsachenfeststellungen davon ausgeht,

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500 €-Scheine

Zinsen für ein Konzerndarlehen

Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können. Das gilt auch für unbesichert gewährte Konzerndarlehen und unabhängig davon, ob die Darlehen von der Muttergesellschaft oder von einer als Finanzierungsgesellschaft fungierenden anderen Konzerngesellschaft gewährt worden sind. Für

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Finanzamt

Kapitalertragsteuererstattung – bei einer beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft

Der Bundesfinanzhof hält daran fest, dass die nachträgliche Erstattung einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer auf eine analoge Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 2002 gestützt werden kann, wenn die Einbehaltung und Abführung gegen unionsrechtliche Grundfreiheiten verstößt. Für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs sind die Vorschriften der §§ 169 bis

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Abtretung künftiger Dividendenausschüttungsansprüche – oder: Nachsteuer in Dreieckskonstellationen

Bei Veräußerung/Abtretung eines künftigen Dividendenausschüttungsanspruches vom Aktieninhaber an einen Dritten liegt zwar für eine Kapitalgesellschaft ein Bezug i.S. des § 8b Abs. 1 Satz 2 (heute Satz 5) KStG vor, dieser führt aber nicht unmittelbar zu einer Körperschaftsteuerminderung bei der die Dividende leistenden Gesellschaft, so dass es nicht zu einer

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Bibliothek

Das britische Universitäts-College – und das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht

Ein englisches Universitäts-College kann einer Stiftung nach deutschem Recht entsprechen und wegen Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit sein. Ein englisches Universitäts-College kann in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einer Stiftung nach deutschem Recht i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG entsprechen. Das Fehlen von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung ist nach

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