Der Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht unter Anwendung der sog. 1%-Methode zu besteuern.
Es ist in der Praxis gang und gäbe, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer
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