Nach § 22 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 gilt zwar die Veräußerung der im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs erhaltenen Anteile als rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr.
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Aktuelle Informationen zur Körperschaftsteuer
Nach § 22 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 gilt zwar die Veräußerung der im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs erhaltenen Anteile als rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr.
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Wird eine „Gewinngesellschaft“ auf eine „Verlustgesellschaft“ verschmolzen und verrechnet diese die positiven Einkünfte der „Gewinngesellschaft“ des Rückwirkungszeitraums mit ihren eigenen Verlusten, dann stellt dies nach der Rechtslage des Jahres 2008 keinen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar. Dies gilt auch dann,
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Die Durchführung des Schulschwimmens durch einen öffentlichen Schulträger ist eine hoheitliche Tätigkeit (§ 4 Abs. 5 KStG), die grundsätzlich vom öffentlichen Bäderbetrieb zu trennen ist. Im Rahmen der Spartenrechnung einer kommunalen Eigengesellschaft (§ 8 Abs. 9 KStG) kommt es beim
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Beruht die Zusammenfassung der Tätigkeit einer kommunalen Bädergesellschaft mit den Tätigkeiten kommunaler Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung (§ 8 Abs. 9 KStG) darauf, dass mit einem der Bäder eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (§ 4 Abs. 6 Satz 1
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Mit der Frage der Organschaftsanerkennung bei einer atypisch stillen Beteiligung des vermeintlichen Organträgers am Handelsgewerbe der vermeintlichen Organgesellschaft hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen:
Im zugrundeliegenden Streitfall war die vermeintliche Organträgerin, eine GmbH, atypisch still am Unternehmen einer anderen
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Die gesetzliche Fiktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG, der zufolge bei einer unterbliebenen Erteilung einer Steuerbescheinigung i.S. von § 27 Abs. 3 KStG ein Betrag der Einlagenrückgewähr von null € als bescheinigt gilt, wirkt auch dann, wenn
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Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 AO.
Dies hat der Bundesfinanzhof nun im zweiten Rechtgang als Folgeentscheidung zu seinem ersten „attac-Urteil“ entschieden.
Wie der Bundesfinanzhof in seinem ersten
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Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zum Abzug „finaler“ Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Artikel lesenDem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
- Sind Art. 43 i.V.m. Art. 48 EG (jetzt Art. 49 i.V.m. Art. 54
Stellt ein Steuerpflichtiger, der zur Einreichung einer Steuererklärung gesetzlich verpflichtet ist, vor Ablauf der Festsetzungsfrist bei dem für ihn zuständigen Finanzamt einen Antrag, kommt diesem die Rechtswirkung des § 171 Abs. 3 AO nur dann zu, wenn sich das von
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Die Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für kommunale Regiebetriebe. Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto gelten auch bei einem Regiebetrieb nur dann als verwendet, wenn für die Leistung rechtzeitig eine Steuerbescheinigung im Sinne von § 27 Abs. 3 KStG ausgestellt wurde.
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Eine Änderung bei den für die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO erheblichen Verhältnissen tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister ein, so dass erst dann die Feststellung nach § 60a Abs. 4 AO mit Wirkung vom Zeitpunkt
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Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung über die Frage der Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004 angerufen.
Artikel lesenDem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63
§ 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
Gemäß § 8b Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 KStG sind Bezüge i.S. des Abs. 1 der
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Zur Feststellung von Mittelfehlverwendungen i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO durch überhöhte Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft sind die Grundsätze der vGA zu berücksichtigen. Maßstab des externen Fremdvergleichs sind dabei die für vergleichbare Tätigkeiten auch
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Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind.
Nach der Bundesfinanzhofsrechtsprechung richtet sich
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Das Hessische FG hat im zweiten Rechtsgang erneut über die Gemeinnützigkeit des Attac Trägervereins e.V. für die Jahre 2010 bis 2012 entschieden:
Im ersten Rechtsgang hatte das Hessische Finanzgericht die Gemeinnützigkeit des Attac Trägervereins e.V. zunächst bejaht. Der Bundesfinanzhof hatte
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Das Hessische Finanzgericht hat nunmehr erstmalig über den Kapitalsteuerabzug bei „Cum-cum-Geschäften“ entschieden. Dabei hat es der klagenden inländischen Gesellschaft einen Gestaltungsmissbrauch unterstellt und mangels wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien den beantragten Kapitalertragsteuerabzug versagt.
Bei den „Cum-cum-Geschäften“ werden Aktien ausländischer Anteilseigner
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Der Bundesfinanzhof musste jetzt ein Revisionsverfahren einstellen, in dem er den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung über den Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand angerufen hatte.
Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom
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Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz
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Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt.
Die Steuerbefreiungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9
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Werden einzelne dauerdefizitäre Tätigkeitsfelder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, an der eine Trägerkörperschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist, sowohl im Rahmen der Einkünfteermittlung der Mitunternehmerschaft als auch für Zwecke der Körperschaftsteuer als eigenständige Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) behandelt, kann zur Ermittlung des
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Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens um Klärung der Rechtsfrage gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt.
Der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs betrifft § 8 Abs. 7
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Die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung beginnt mit dem Tode des Stifters. Eine Ausdehnung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB auf die in § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG angeordnete Steuerbefreiung kommt ohne eigenständige steuerrechtliche Anordnung der Rückwirkung nicht in Betracht.
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Werden einzelne dauerdefizitäre Tätigkeitsfelder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, an der eine Trägerkörperschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist, sowohl im Rahmen der Einkünfteermittlung der Mitunternehmerschaft als auch für Zwecke der Körperschaftsteuer als eigenständige Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) behandelt, kann zur Ermittlung des
Artikel lesenPensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, stellen nach Ansicht des Finanzgerichts Münster nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar.
In dem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall war der Alleingesellschafter der
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Wird bei Umtauschanleihen die Option auf Aktienlieferung durch den Anleihegläubiger ausgeübt, ist die Anleiheverbindlichkeit gegen den Buchwert der abgegebenen Aktien auszubuchen. Sofern der Ansatz der Anleiheverbindlichkeit den Buchwert der Aktien übersteigt, entsteht ein Gewinn, der § 8b Abs. 2 KStG
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Auch nach der ab 2006 geltenden Rechtslage können Leistungen aus dem Vermögen von in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaften, für die kein steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG geführt wird, als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein.
Zwar ist die Höhe des
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Werbung i.S. von § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO ist auch durch die Vermietung von Standflächen bei Kongressen möglich.
Die Vermietung von Informationsstände auf wissenschaftlichen Tagungen durch den gemeinnützigen Veranstalter ist zwar kein Zweckbetrieb nach § 65 AO; sie
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Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbständigen Tätigkeit erbracht wird.
Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof
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Die Rechtsprechung, nach der gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisforderungen erst im Zeitpunkt ihrer Realisation zu einem Veräußerungsgewinn führen, gilt auch für Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG.
Nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG bleiben bei der Ermittlung des
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§ 37 Abs. 7 KStG ist nach formwechselnder Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft auf Erträge aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens bei der Personengesellschaft anzuwenden, wenn an ihr entweder unmittelbar oder über eine Personengesellschaft mittelbar ausschließlich Körperschaften beteiligt sind.
Die
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Besteht eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft zwischen einer Organgesellschaft und einer Organträgerin, hat dies gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 17 Satz 1 KStG zur Folge, dass das Einkommen der Organgesellschaft der Organträgerin zuzurechnen ist.
Einwendungen gegen die Höhe
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Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen. Der Topos des sog. Konzernrückhalts beschreibt lediglich den
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Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KStG sind Kapitalgesellschaften, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, mit sämtlichen Einkünften steuerpflichtig. Demnach können auch ausländische Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Ist dies der
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Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner. Der
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Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein.
Der Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft kann mithin dessen ständiger Vertreter sein. Dies führt zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält.
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Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers nach § 73 AO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Sie sind als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu qualifizieren.
Die einkommensmindernde Rückstellung für eine drohende Haftungsinanspruchnahme
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Wird eine Kapitalgesellschaft auf ihre Muttergesellschaft verschmolzen, die ihrerseits Organgesellschaft einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft mit einer Kapitalgesellschaft als Organträgerin ist, ist auf den Verschmelzungsgewinn weder auf der Ebene der Muttergesellschaft noch auf der Ebene der Organträgerin das pauschale Betriebsausgaben-Abzugsverbot nach §
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Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck i.S. von § 52 AO. Eine gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in
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Der Bundesfinanzhof hat in einem bei ihm anhängigen Verfahren das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
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- Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung
§ 32a Abs. 2 KStG verlangt, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbescheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer
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Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten.
Wird
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Eine Klage gegen einen die (beigeladene) GmbH betreffenden Körperschaftsteuerbescheid ist als Drittanfechtungsklage der Gesellschafter zulässig, soweit auch deren Rechtsposition von dem Bescheid betroffen wird und sie dadurch beschwert sind.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs haben die Gesellschafter die Befugnis, im
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Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes erfüllt die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit. Dies gilt – entgegen einer allgemeinen Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung – auch für die Förderung des IPSC-Schießens, d.h. bei einer dynamischen Schießsportdisziplin, bei
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Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf 0 €; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung
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Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes Darlehen mit einem Zinssatz, der dem effektiven Zinssatz eines bei einer Landesbank refinanzierten Darlehens entspricht, umgewandelt, so liegt auch dann ein verzinsliches Darlehen i.S. des
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Die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften kann zu einem steuerfreien Auflösungsgewinn i.S. des § 8b Abs. 2 Satz 3 KStG führen, von dem 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten. Die Verschmelzung einer Mutterkapitalgesellschaft, deren Anteilseignerin im Ausland ansässig ist, auf ihre
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Klageantrag- und Revisionsantrag können nicht dahin ausgelegt werden, dass der Solidaritätszuschlag nur zum Zwecke der Bezeichnung des angefochtenen Sammelbescheids aufgeführt worden ist, jedoch nicht Gegenstand des Klageverfahrens sein sollte, wenn die fachkundig vertretene Klägerin sowohl in der Klage- als auch
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§ 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.
Die Pauschalierung eines Betriebsausgabenabzugsverbots durch die Hinzurechnung von 5 % der wegen § 8b Abs. 2 KStG steuerfreien offenen Gewinnausschüttung verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot aus
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Soweit sich die Klägerin außer gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer auch gegen die Zinsfestsetzung wendet, ist die Klage unzulässig.
Körperschaftsteuerbescheid und Zinsbescheid stehen im Verhältnis von Grundlagenbescheid und Folgebescheid zueinander.
Dies ergibt sich aus der akzessorischen Natur des Zinsanspruchs und
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Der Gegenstand einer Sachausschüttung einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Auf den Wertansatz im Gewinnverwendungsbeschluss kommt es nicht an.
Offene Gewinnausschüttungen einer GmbH beruhen auf einem handelsrechtlichen Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter. Durch diesen entsteht der konkrete Gewinnauszahlungsanspruch des
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Eine verdeckte Einlage, die auf der vGA einer dem Gesellschafter nahestehenden Person beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, kann zwar nach Maßgabe von § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG das Einkommen der empfangenden Körperschaft erhöhen.
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