Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 20051 wurden die Mindestpensionsalter, die bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen sind, neu geregelt. Die geänderte Richtlinie gilt grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2008 und damit für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2007 enden.

Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist es dabei nicht zu beanstanden, wenn die geänderten Mindestpensionsalter nach R 6a Abs. 8 EStR in der Fassung der EStÄR 2008 erstmals in der Bilanz des Wirtschaftsjahres berücksichtigt werden, das nach dem 30. Dezember 2009 endet. Der Übergang hat einheitlich für alle betroffenen Pensionsrückstellungen des Unternehmens zu erfolgen.

Eine Verteilung oder Verrechnung des Unterschiedsbetrages, der auf der erstmaligen Berücksichtigung der geänderten Mindestpensionsalter beruht, kommt dagegen nicht in Betracht.

Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 10. Juli 2009 -IV C 6 – S 2176/07/10004 [2009/0439435]

  1. Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008 – vom 18. Dezember 2008, BStBl 2008 I S. 1017[]
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