Steuern sparen beim Aktienhandel mit einer Trading GmbH

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase werfen herkömmliche Spar- und Anlageformen keine Rendite mehr ab. Deshalb wenden sich immer mehr Deutsche zwecks Vermögensaufbau oder Altersversorgung dem Trading zu. Sie investieren in Wertpapiere, Derivate, Devisen oder möchten mit Optionen erfolgreich handeln.

<strong>Steuern sparen beim Aktienhandel mit einer Trading GmbH</strong>

Ab gewissen Beträgen werden dabei hohe steuerliche Abgaben fällig. Zudem können aufgrund des Gesetzes der Verlustverrechnungsbeschränkung, welches zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, Verluste von Börsengeschäften nicht mehr mit Gewinnen verrechnet werden. Das erhöht die Steuerlast zusätzlich. Mit der Gründung einer Trading GmbH ist es möglich, diesen Forderungen des Fiskus größtenteils aus dem Weg zu gehen!

Was ist eine Trading GmbH?

Eine Trading GmbH oder auch vermögensverwaltende GmbH ist von der Rechtsform her eine GmbH wie jede andere auch. Allerdings betreibt sie kein operatives Geschäft.

Ihr Geschäftszweck ist es, Vermögen bestmöglich gewinnbringend zu verwalten. Im Fokus steht die Gewinnmaximierung von Investments im Wertpapierhandel. Dazu gehört unter anderem, dass auf die Gewinne ein geringerer Steuersatz anfällt als bei privaten Investments.

GmbH oder natürliche Person – Steuerlast im Vergleich

Für Privatanleger gilt derzeit, dass von Dividenden, Zinsen und Gewinnen aus Verkäufen von Wertpapieren nur 801 Euro als Steuerfreibetrag geltend gemacht werden können. Alles, was darüber hinaus an Kapitalerträgen zu verzeichnen ist, wird mit der Kapitalertragsteuer von 25 % abgegolten. Dazu summieren sich der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Somit kommt auf den Anleger beim Verkauf eines Wertpapiers eine Steuerlast von 26,38 % zu.

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Bei einer GmbH wird nur der erwirtschaftete Gewinn abzüglich der notwendigen Kosten besteuert. Die Steuerlast setzt sich durch die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer zusammen. In vielen Fällen werden gewerbliche Gewinne aus dem Aktienhandel tiefer besteuert als solche, die von Privatpersonen erzielt werden.

Steuern sparen beim Aktienhandel

Im Falle einer vermögensverwaltenden GmbH greift der Paragraf 8b des Körperschaftsteuergesetzes. Danach sinkt der effektive Steuersatz auf überschaubare 1,54 % der Veräußerungsgewinne.

Ein weiteres Plus einer Trading GmbH besteht darin, dass Verluste aus Aktiengeschäften mit Gewinnen aus dem Wertpapierhandel verrechnet werden können. Auch dieser Umstand wirkt sich steuermindernd aus.

Wer kann eine Trading GmbH gründen?

Im Prinzip ist jeder, der über den Aktienhandel steuerpflichtige Einkünfte generiert, angehalten, die Möglichkeiten einer Trading GmbH für sich zu prüfen. Besondere gesetzliche Vorgaben müssen nicht beachtet werden.

Eine GmbH benötigt zwingend einen Geschäftsführer. Diese Position kann durchaus vom Gründer oder Inhaber eingenommen werden. Wenn der Betreffende gegen das Insolvenzrecht verstoßen hat und deswegen rechtskräftig verurteilt wurde, verfällt diese Option allerdings.

Ab wann lohnt sich eine Trading GmbH?

Die Gründung einer GmbH ist mit Kosten verbunden. So bedarf es einer einmaligen Stammeinlage, die sich auf 25.000 Euro beläuft. Allerdings muss davon nur die Hälfte hinterlegt werden. Zudem werden regelmäßig IHK-Beiträge (Industrie- und Handelskammer) fällig.

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Daher ist eine GmbH bei einem kleinen Depotvolumen nicht zu empfehlen. Experten gehen davon aus, dass sich die Gründung einer Trading GmbH ab einem Wertpapierbesitz ab 80.000 Euro lohnt. Dabei wird von einem Anlagehorizont ausgegangen, der 15 Jahre nicht unterschreitet.

Vorteile und Nachteile

Neben der Steuerersparnis hat eine Trading GmbH weitere Vorteile. Teile des Unternehmens können auf Dritte übertragen werden. Dies erleichtert die Abwicklung des Nachlasses und Erbes. Zudem ist die Haftung des Geschäftsführers auf die Stammeinlage von 25.000 Euro begrenzt.

Die Nachteile einer GmbH beziehen sich, zusätzlich zur Abführung der Gewerbesteuer und den IHK-Beiträgen, vor allem auf die damit verbundene Buchhaltungspflicht, wodurch in der Regel die Beauftragung eines Steuerberaters unumgänglich wird. Außerdem kann der Kapitaleigner nicht sofort auf das gesamte Vermögen zurückgreifen.

Die Gründung einer Trading GmbH

Um eine Trading GmbH ins Leben zu rufen, bedarf es folgender Schritte:

  • Ausarbeitung von Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Überprüfung des Namens bei der IHK
  • Terminvereinbarung beim Notar zwecks Beurkundung
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Einzahlung der Stammeinlage
  • Nachweis beim Notar bezüglich der Einzahlung der Stammeinlage hinterlegen
  • Eintragung ins Handelsregister durch den Notar
  • Beim Amtsgericht Gebühren für den Notar und die Eintragung ins Register entrichten
  • Anfertigung einer Eröffnungsbilanz

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