Um Arbeitgeber zu motivieren, künftig mehr Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter anzubieten, sollen sie bis zu einem Betrag von 500 € steuerlich freigestellt werden.
Gefördert werden sowohl externe Kurse für beispielsweise Rückenschulungen als auch betriebliche Angebote der Prävention oder Gesundheitsförderung.











