Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Der Bundesrat hat am Freitag dem bereits zuvor vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung zugestimmt. Damit soll die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zugunsten einer Kranken- und Pflegeversicherung verbessert werden. Innerhalb der aufgestockten Höchstbeträge können zudem Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen – wie Prämien für eine Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung – geltend gemacht werden.

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Desweiteren können diese Beiträge ab dem 1. Januar 2010 unmittelbar im Lohnsteuerverfahren geltend gemacht werden, so dass die Entlastung schon Anfang 2010 in den Taschen der Bürger ankommt.

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