Fakt ist – jeder Arbeitnehmer muss Lohnsteuer entrichten. Viel weniger klar ist einigen von uns, in welche Steuerklasse sie persönlich fallen. Um den Überblick im deutschen Lohnsteuer Dschungel nicht zu verlieren ist es ratsam sich beim Finanzamt genau zu erkundigen. Des Weiteren erhalten Sie hier Lohnsteuerhilfe. Dennoch versuchen wir, im nachfolgenden Artikel die Unterschiede der 6 Steuerklassen zu erläutern.

Klasse 1 – 6: aber welche gilt für wen?
Grundsätzlich richtet sich die zuzuordnende Klasse nach dem Familienstand. Personen die alleinstehend sind, werden vom Finanzamt automatisch in die Steuerklasse 1 eingeordnet. Bei Ehepaaren kann zwischen mehreren Methoden gewählt werden. Nachfolgende einige Beispiele um das doch etwas komplizierte System zu veranschaulichen.
Alleinerziehende Mütter oder Väter fallen unter die Steuerklasse 2 sofern sie mehr als 1.051 Euro im Monat verdienen. Das heißt wenn eine alleinerziehende Person in Teilzeit arbeiten geht und den oben genannten Betrag nicht überschreitet gilt sie als steuerfrei. Achtung: Hier zählt jeder Cent. Sobald der Freibetrag überschritten wird ist dies dem Finanzamt bekannt zu geben.
In der Steuerklasse 3 finden sich folgende Arbeitnehmer: Personen die verheiratet sind und der Partner die Steuerklasse 4 gewählt hat, oder nicht arbeitet. Des Weiteren betrifft es Menschen die verwitwet sind. Hier gilt die Steuerfreibetragsgrenze von 1.736 Euro pro Monat.
Bei Ehepaaren, welche beide die Klasse 4 gewählt haben, muss erst ab 920 Euro Monatseinkommen versteuert werden.
Die Steuerklasse 5 ist für verheiratete Personen, die kein Einkommen haben oder ein sehr geringes. Und zwar nur dann, wenn ein beide Ehepaar bereits für die Klasse 4 optiert haben. Hierbei liegt die Grenze die nicht besteuert werden muss bei 104 Euro im Monat.
Zum Schluss gibt es noch die Klasse 6. Die betrifft ledige und verheiratete Personen ab dem zweiten Job. Hier gibt es keinen Freibetrag, das heißt jeder Euro muss versteuert werden. Somit muss auch die Lohnsteuerkarte dem Finanzamt vorgelegt werden.
Tipp:
Achten Sie ganz besonders auf die Freibetragsgrenze und vergessen Sie in keinem Fall die Klasse zu wechseln, wenn sich Ihre Familiensituationen ändert. Meist nimmt die Änderung das Finanzamt vor. Es ist allerdings dennoch empfehlenswert von sich aus initiativ zu werden, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
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