Was seit diesem Jahr bereits für die Lohnsteuer gilt, betrifft ab Janaur 2006 auch die Sozialversicherung: Ab dem 10.01.2006 dürfen die monatlichen Beitragsnachweis für die Sozialversicherungsbeiträge nur noch durch Datenübertragung aus systemgeprüften Lohnabrechnungsprogrammen oder per maschinell erstellter Ausfüllhilfe übermittelt werden. Auch der Datenversand per Diskette oder Datenband ist dann nicht mehr zulässig. Sie sollten sich daher rechtzeitig vergewissern, dass Ihre Lohnabrechnungs-Software ab 2006 über den vom Gesetzgeber geforderten Leistungsumfang verfügt.

Einen gravierenden Unterschied zur Umstellung bei der Umsatzsteuer in diesem Jahr gibt es allerdings: War es bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung noch ,öglich, wegen fehlender technischer Voraussetzungen einen Härtefall-Antrag zu stellen und sich von der Verpflichtung zur elektronischen Meldung befreien zu lassen, ist dies in der Sozialversicherung nicht vorgesehen. Hier muss der Beitragsnachweis in jedem Fall elektronisch abgegeben werden, selbst dann, wenn Sie nur einen Arbeitnehmer beschäftigen und haben keinen PC haben sollten.