Lohnsteuerhaftungsbescheid – und seine Anfechtung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann gegen den an Arbeitgeber gerichteten Lohnsteuerhaftungsbescheid zulässigerweise Klage erheben.

Lohnsteuerhaftungsbescheid – und seine Anfechtung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann Streitfall persönlich für die vom Arbeitgeber geforderten Lohnsteuerbeträge in Anspruch genommen werden, soweit sie auf ihn entfallen. Entsprechend steht ihm gegen den an den Arbeitgeber gerichteten Haftungsbescheid ein eigenes Anfechtungsrecht zu1.

Der Einspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Wurde der Haftungsbescheid dem Arbeitnehmer nicht bekannt gegeben, kann er den Bescheid jedenfalls bis zum Ablauf der Jahresfrist anfechten.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 3. Juli 2019 – VI R 37/16

  1. vgl. BFH, Urteile vom 29.06.1973 – VI R 311/69, BFHE 109, 502, BStBl II 1973, 780; und vom 07.12.1984 – VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170[]
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