Lohnsteuerklasse eingetragener Lebenspartner

Zwar hält der Bundesfinanzhof an seiner Auffassung fest, dass die Beschränkung des Rechts auf Wahl der Zusammenveranlagung auf Ehegatten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Da eingetragene Lebenspartner demzufolge mangels eines entsprechenden Veranlagungswahlrechts gemäß der Gesetzessystematik nach der Grundtabelle versteuert werden,

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Fahrtkostenzuschüsse

Der „ohnehin geschuldete Arbeitslohn“ ist der arbeitsrechtlich geschuldete. „Zusätzlich“ zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i.S. des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG werden nur freiwillig geleistete Fahrtkostenzuschüsse erbracht.

Nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG kann der

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Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer

Telefoninterviewer sind nach Ansicht des Finanzgerichts Köln lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer zu behandeln.

Damit bestätigte das Finanzgericht Köln einen Haftungsbescheid des Finanzmates, mit dem dieses den Unternehmer als Haftungsschuldnerin für nicht abgeführte Lohnsteuer und Nebenabgaben in Anspruch genommen hatte, soweit dies

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Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer

Telefoninterviewer, die für ein Meinungsforschungsinstitut tätig werden, sind steuerrechtlich nicht als Selbständige sondern als Arbeitnehmer anzusehen. Das Institut hat deshalb als Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Andernfalls kann es für die Lohnsteuer in Haftung genommen werden. Diese Auffassung vertritt aktuell

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Mindestanforderungen an ein Fahrtenbuch

Der Bundesfinanzhof hält an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit

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Bußgelder als Arbeitslohn

Übernimmt ein Arbeitgeber die Bußgelder seiner LKW-Fahrer, so kann dies nach Ansicht des Finanzgerichts Köln zumindest bei schwerwiegenden Verstößen (im entschiedenen Fall die Überschreitung von Lenkzeiten und die Unterschreitung von Ruhezeiten) ein als Arbeitslohn der Lohnsteuerpflicht unterliegen.

Ausgehend von den

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Die elektronische Lohnsteuerkarte

Die Elektronische Lohnsteuerkarte kommt und die althergebrachte Lohnsteuerkarte aus Papier hat endgültig ausgedient. Damit einher gehen noch weitere Umstellungen, die auch den Arbeitnehmer betreffen. So ist für jede Änderung nicht mehr das Einwohnermeldeamt, sondern das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig.

Mit

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Arbeitgeberaufwendungen fürs Firmenjubiläum

Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Betriebsfeier unterliegen der Lohnsteuer, soweit sie die Freigrenze von 110,- € pro teilnehmenden Arbeitnehmer überschreiten. Diese Grenze gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf auch für Aufwendungen anlässlich eines Firmenjubiläums.

In dem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf

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Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn

Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer privaten Gruppenkrankenversicherung sind Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn dieser einen eigenen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer erlangt.

Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die falsch übertragenen Lohnsteuerdaten

Das Finanzamt darf elektronisch falsch übertragene Lohnsteuerdaten nachträglich berichtigen.

Die ungeprüfte Übernahme von der Höhe nach unzutreffendem Arbeitslohn, den der Arbeitgeber auf elektronischem Wege nach § 41b EStG an das für den Arbeitnehmer zuständige Finanzamt übersendet, ist nach einer aktuellen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010

Fehlerhaft ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2010 werden bei der Einkommensteuerveranlagung ”maschinell erkannt“, versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag. Im Regelfall werde daher keine Mehrbelastung entstehen.

Das Problem betrifft freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer: Ende 2010/Anfang

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Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum

Überschreiten die Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum die Freigrenze von 110 € je teilnehmendem Arbeitnehmer, so liegt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Zu den zu berücksichtigenden Aufwendungen gehörten neben

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Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers

Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbefreiter Sachlohn sein. Hierzu hat der Bundesfinanzhof jetzt in drei Urteilen anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung neue Grundsätze zu der Unterscheidung von Barlohn

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Flüssiggasumrüstung für den Dienstwagen

Der nachträgliche Einbau einer Gasanlage in einen Dienstwagen erhöht nicht dessen pauschalen Nutzungswert. Die Kosten für den nachträglichen Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug sind mithin nicht als Kosten für Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die sog.

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Rabatt bei der 1%-Regelung

Der geldwerte Vorteil für das dem Arbeitnehmer überlassene betriebliche Kraftfahrzeug bemisst sich nach der 1 % Regelung auf der Grundlage des inländischen Bruttolistenpreises. Vom Händler gewährte Rabatte sind nicht zu berücksichtigen.

Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 Satz

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Lohnsteuerbescheinigungen 2011

Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 EStG). Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifiziert vorzunehmen. Das für

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Mitgliedsbeiträge im Lohnsteuerhilfeverein

Ein Lohnsteuerhilfeverein darf seine Mitgliedsbeiträge nach den Einnahmen des Mitglieds gestaffelt erheben. Der Bundesfinanzhof hält eine in der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins vorgesehene Staffelung der Mitgliedsbeiträge nach den Jahreseinnahmen des Mitglieds ebenso für zulässig wie die Zusammenrechnung zweier Jahreseinnahmen bei solchen

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Restaurantschecks vom Arbeitgeber

Restaurantschecks von Arbeitnehmern sind als Geldzuwendungen zu versteuern. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte jetzt einen Fall zu beurteilen, in dem ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern monatlich jeweils 15 Restaurantschecks über jeweils 5,77 € zur Verfügung gestellt hatte. Die Vertragspartner des Arbeitgebers waren

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