Die Übernahme von Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber führt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs bei Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung zu (lohnsteuerpflichtigem) Arbeitslohn. Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gehören u.a. Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder
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