In einem vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall stritten die Beteiligten darüber, ob nach Ablauf von drei Monaten von einer regelmäßigen Tätigkeitsstätte auszugehen sei. Das beklagte Finanzamt hatte bei der Klägerin eine Lohnsteueraußenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, dass den Arbeitnehmer
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