Wiederholungshonorare im Rundfunk

Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen, die an ausübende Künstler von Hörfunk- oder Fernsehproduktionen als Nutzungsentgelte für die Übertragung originärer urheberrechtlicher Verwertungsrechte gezahlt werden, stellen nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs keinen Arbeitslohn dar.

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Steuern für Goethe

Mitarbeiter des Goethe-Instituts mit Wohnsitz im Ausland stehen nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis und sind daher nicht nach § 1 Abs. 2 EStG 1997 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Februar 2006 – I R 60/05

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Rückzahlung von Arbeitslohn

Zum Arbeitslohn gehören auch versehentliche Überweisungen des Arbeitgebers, die dieser zurückfordern kann. Die Rückzahlung von Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigen. Zuerst einmal ist also auch auf die Doppelzahlung Lohnsteuer zu zahlen…

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Aktienoptionsrechte im Konzern

Verpflichtet sich die Muttergesellschaft gegenüber Arbeitnehmern einer Tochtergesellschaft zur Gewährung von Aktienoptionen und sonstigen Vorteilen, handelt sie in Erfüllung dieser Verpflichtung nicht als bloße Leistungsmittlerin.

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Bundesfinanzhof

Markenkleidung als Arbeitslohn

Die verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs regelmäßig Arbeitlohn. Überlässt daher der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt hochwertige Kleidung aus seinem Sortiment, ist der dem Arbeitnehmer dadurch zugewandte Rabattvorteil als Arbeitslohn einkommensteuerlich zu erfassen.

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Fristverlängerung bei Lohnsteuerhilfevereinen

Lehnt das Finanzamt, gestützt auf den Erlass über Steuererklärungsfristen vom 2. Januar 1997 (BStBl I 1997, 125) einen Fristverlängerungsantrag allein mit der Begründung ab, der Steuerpflichtige habe nicht Personen oder Gesellschaften i.S. des § 3 StBerG oder Buchstellen von Körperschaften und Vereinigungen i.S. des § 4 Nr. 3 und 8

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Pauschalabgaben für Minijobs

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 werden die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht. Damit wird der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 11 auf 13 Prozent und der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von bisher 12 auf 15 Prozent angehoben. Der einheitliche

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Bundesfinanzhof (BFH)

Lohnsteuer auf Überzahlungen

Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers sind auch dann Arbeitslohn, wenn es an einem Rechtsgrund fehlt. Zurückgezahlter Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des Abflusses steuermindernd zu berücksichtigen.

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Sicherungsmaßnahmen als Arbeitslohn

Aufwendungen des Arbeitgebers für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus seines leitenden Angestellten (Vorstandsmitglied) sind bei allenfalls abstrakter berufsbedingter Gefährdung von dessen Leben, Gesundheit und Vermögen, also nicht unerheblichem Eigeninteresse des Vorstandsmitglieds, nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs Arbeitslohn.

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Lohnsteuer-Außenprüfungen 2005

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Berichte der obers?ten Finanzbehörden der Länder über die Lohnsteuer-Außenprü?fungen im Kalenderjahr 2005 statistisch ausgewertet. 2005 wurden von im Jahresdurchschnitt 1.990 Prüfern insgesamt 167.616 Arbeitgeber abschließend geprüft und dabei Lohnsteuernachforderungen in Höhe von 848.653.105 Euro bestandskräftig geltend gemacht.

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Lohnsteuerhaftung in der Insolvenz

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet unter bestimmten Umständen persönlich, wenn die GmbH bei ihren Arbeitnehmern zwar die Lohnsteuer beim monatlichen Gehalt einbehält, aber nicht an das Finanzamt abführt. Diese Haftung des Geschäftsführers greift nach Ansicht mehrerer Finanzgerichte jedoch dann nicht ein, wenn auch ohne Pflichtverletzung des Geschäftsführers, also auch bei

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Ihr persönlicher Steuerrechner

Das Bundesfinanzministerium hat den seit einigen Jahren im Internet angebotenen interaktiven Steuerrechner durch eine verbesserte Version ersetzt. Mit diesem Abgabenrechner können Sie die Lohnsteuer für die Jahre 2002 bis 2006 sowie Ihre Einkommensteuer für die Jahre von 1958 bis 2006 berechnen.

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Versorgungsanstalt

Durch die Zahlung des Gegenwerts beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fließt den Arbeitnehmern nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kein Arbeitslohn zu.

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Arbeitnehmer-Reise

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer zweitägigen Reise, die sowohl eine Betriebsveranstaltung als auch eine aus ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interessen durchgeführte Betriebsbesichtigung bei einem Hauptkunden des Arbeitgebers umfasst, sind nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs grundsätzlich aufzuteilen. Die Aufwendungen des Arbeitgebers für eine derartige Reise sind insgesamt kein Arbeitslohn, wenn

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Arbeitgeberzuschuss in die Gemeinschaftskasse

Leistet ein Arbeitgeber einen Zuschuss zu einer zweitägigen Betriebsveranstaltung in eine im Übrigen von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse, so stellt diese Zuwendung keinen Arbeitslohn dar, wenn der Zuschuss die für die Annahme von Arbeitslohn bei Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen maßgebliche Freigrenze nicht überschreitet.

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Zu viele Betriebsfeiern

Führt ein Arbeitgeber pro Kalenderjahr mehr als zwei Betriebsveranstaltungen für denselben Kreis von Begünstigten durch, so wendet er seinen Arbeitnehmern nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs ab der dritten Veranstaltung Arbeitslohn zu.

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Lohnsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft II

Traktorführer sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann als Fachkräfte i.S. des § 40a Abs. 3 Satz 3 EStG und nicht als Aushilfskräfte zu beurteilen, wenn sie den Traktor als Zugfahrzeug mit landwirtschaftlichen Maschinen führen. Reinigungsarbeiten, die ihrer Art nach während des ganzen Jahres anfallen (hier: Reinigung der Güllekanäle und

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Lohnsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft

Bei Aushilfskräften in Landwirtschaft und Forstwirtschaft ist für die Lohnsteuerpauschalierung zu unterscheiden, ob es sich bei der Aushilfstätigkeit um ganzjährig anfallende Arbeiten handelt oder nicht, denn bei ganzjährigen Arbeiten darf die Lohnsteuer für die Aushilfslöhne nicht mit dem Pauschsteuersatz für landwirtschaftliche Aushilfskräfte von 5% des Arbeitslohns erhoben werden. Diese Frage

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Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung

Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung? Diese Frage hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden: Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber kann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abziehen. Das gilt auch bei einer geringfügigen

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Anrufungsauskunft und Lohnsteuerpauschalierung

Hat der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft eingeholt und ist er danach verfahren, ist das Betriebsstätten-FA im Lohnsteuer-Abzugsverfahren daran gebunden. Eine Nacherhebung der Lohnsteuer ist auch dann nicht zulässig, wenn der Arbeitgeber nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung einer Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zugestimmt hat.

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Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers

Auch bei Zahlungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf die von der GmbH geschuldeten Löhne aus seinem eigenen Vermögen (also ohne unmittelbare Berührung der Vermögenssphäre der Gesellschaft und ohne dieser gegenüber dazu verpflichtet zu sein) selbst erbringt, hat er dafür zu sorgen, dass die Lohnsteuer einbehalten und an das FA abgeführt wird.

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Sachbezugsverordnung 2006

Die Sachbezugsverordnung gilt für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie für das Recht der Arbeitsförderung und wird jährlich angepasst. Sie hat für Branchen Bedeutung, in denen Beschäftigte Sachbezüge in Form von freier Unterkunft und freier Verpflegung gewährt wird (zum Beispiel im Hotel- und Gaststättengewerbe). Diese Sachbezüge erhalten Beschäftigte

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Fachkraft oder Aushilfskraft?

Für Aushilfskräfte in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft darf die Lohnsteuer nach § 40a Abs. 3 EStG in Höhe von derzeit 5% pauschalieren. Für Fachkräfte besteht diese Möglichkeit dagegen nicht. Doch wann wird eine Fachkraft und wann nur eine Aushilfskraft beschäftigt?

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuer

Wenn über das Vermögen einer GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, so kann der Insolvenzverwalter von der Finanzverwaltung ggf. nach insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschriften Lohnsteuer zurückfordern, die in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeführt wurde. Zwischen den Gerichten ist aus diesem Grund streitig, ob ein Geschäftsführer auch

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Bundesfinanzhof

Schadensersatz und Lohnsteuer

Schadensersatz, der einem Steuerpflichtigen infolge einer schuldhaft verweigerten Wiedereinstellung zufließt, ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG und damit bei zusammengeballtem Zufluss tarifbegünstigt zu besteuern.

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Elektronische Beitragsnachweise

Was seit diesem Jahr bereits für die Lohnsteuer gilt, betrifft ab Janaur 2006 auch die Sozialversicherung: Ab dem 10.01.2006 dürfen die monatlichen Beitragsnachweis für die Sozialversicherungsbeiträge nur noch durch Datenübertragung aus systemgeprüften Lohnabrechnungsprogrammen oder per maschinell erstellter Ausfüllhilfe übermittelt werden.

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Arbeitslohn des Wahlarztes

Ein angestellter Chefarzt bezieht mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen in der Regel Arbeitslohn, wenn die wahlärztlichen Leistungen innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden.

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Direktversicherung

Eine Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung ist der Abschluss einer Direktversicherung, deren Abschluss jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (im Wege der Gehaltsumwandlung) verlangen kann. Eine solche Direktversicherung kann aber auch helfen, Steuern und Sozialabgaben zu sparen:

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Lohnsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft

Die Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 40a Abs. 3 EStG ist auch dann zulässig, wenn der Betrieb einer Personengesellschaft, die Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG betreibt, nur wegen der Abfärbetheorie des § 15

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Neue Lohnsteuerkarte

Zur Zeit werden die neuen Lohnsteuerkarten für 2006 verschickt. Bevor Sie diese aber Ihrem Arbeitgeber abgeben, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie sich für das kommende Jahr nicht einen Freibetrag einlassen können.

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Arbeitslohn und sonstige Zuwendungen

Zahlt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer neben dem Arbeitslohn noch weitere betrieblich veranlasste Zuwendungen, etwa im Zusammenhang mit einer betrieblich veranlassten Reise, so sollten diese beiden Bestandteile möglichst voneinander getrennt werden. Aber auch, wenn die Zuwendungen bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls gemischt veranlasst sind, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs eine

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Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz

Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss über die Aussetzung der Vollziehung von Haftungsbescheiden ernstliche Zweifel daran geäußert, ob die Abführung von Lohnsteuern in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbare Rechtshandlung darstellt, oder ob ein sog.

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Einsatzwechseltätigkeit und die Dreimonatsfrist

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 27. Juli 2004 entgegen den Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien entschieden, dass bei einer Einsatzwechseltätigkeit die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 und Nr. 5 Satz 5 EStG anzuwenden ist, wenn ein Arbeitnehmer im längerfristig vorüber?gehend an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte eingesetzt wird.

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Auswärtstätigkeit

Seit dem Jahre 2001 werden die Aufwendungen von Arbeitnehmern für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit (derzeit) 0,30 EUR je Arbeitstag und Entfernungskilometer abgegolten (sog. Entfernungspauschale). Gleiches gilt für die Wochenendheimfahrten zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands im Zuge einer doppelten Haushaltsführung.

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