Vorsorgeuntersuchung durch den Arbeitgeber

Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf wendet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern keinen Arbeitslohn zu, wenn er ihnen die kostenlose Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen („Gesundheits-Check“ bzw. „Manageruntersuchung“) anbietet. Es seien die ärztlichen Maßnahmen in überwiegend eigenbetrieblichem Interesse erfolgt.

Vorsorgeuntersuchung durch den Arbeitgeber

Dieses Urteil dürfte allerdings nur für einen engen Kreis von – schwer zu ersetzenden – Führungskräften gelten. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Inhalt und Turnus der Untersuchungen festgelegt sind. Außerdem kam in dem jetzt in Düsseldorf entschiedenen Fall noch hinzu, dass die durch die Vorsorgeuntersuchung entstandenen Kosten durch die Krankenversicherungen der Arbeitnehmer getragen worden wären, wenn sie nicht de Arbeitgeber übernommen hätte.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2009 – 15 K 2727/08 L